Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben B beginnen.
B
Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
Bedingter Vorsatz (dolus eventualis) bedeutet, dass ein D&O Schadenersatzanspruch entstanden ist, bei dem ein möglicher rechtswidriger Erfolg billigend in Kauf genommen wurde. In den meisten D&O Versicherungen: persönliche D&O, Unternehmens D&O und auch der D&O Versicherung für Vereine ist bedingter Vorsatz im Sinne von Pflichtverletzungen ausschließlich in der Innenhaftung mitversichert, bei denen die versicherte Person unter objektiver Abwägung aller Umstände annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft gehandelt zu haben.
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bestandserhaltende Nachhaftung
Besonders beim Versichererwechsel ist die bestandserhaltende Nachhaftung, auch Nachhaftungsklausel genannt, von wichtiger Bedeutung. Generell betrifft dies aber nur Verträge in denen eine bestandserhaltende Nachhaftungsklausel auch vereinbart ist. Diese Klausel besagt, dass beim Versichererwechsel der D&O Versicherung die Nachmeldefrist aus dem alten D&O Vertrag mit dem Tag endet, an dem der Versicherungsschutz der neuen D&O-Police beginnt. Ungeachtet vom neu vereinbarten Versicherungsumfang. Gängige Zeiträume für die Nachmeldefrist ohne Versichererwechsel sind 3 oder 5 Jahre, einige D&O Versicherer oder D&O Deckungskonzepte beinhalten auch eine unbegrenzte Nachmeldefrist. Dies trifft besonders auf die persönliche D&O zu.
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Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, das grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die eigene Schilderung der tatsächlichen Voraussetzungen trägt. Durch das Gesetz gilt in der Managerhaftung das Prinzip der Beweislastumkehr. Das heißt, nicht der Anspruchsteller des Vermögensschadens muss die Schuld des in die Haftung Genommenen beweisen, sondern das Organ bzw. der Beklagte muss Dank der Beweislastumkehr im Streitfall nachweisen dass keine Pflichtverletzung vorliegt und er sorgfältig gehandelt hat. Daher führt im Falle eine Anspruchsstellung auf Basis der Managerhaftung die Beweislastumkehr bereits zum Schaden und zu Kosten für die Rechtsverteidigung.\”