Es gibt 6 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben D beginnen.
D
D&O Außenhaftung und Außenansprüche
Unter den Begriffen Außenhaftung und Außenansprüche werden in der D&O Versicherung Haftungsansprüche Dritter (außerhalb des Unternehmens stehender Personen, Unternehmen bzw. Institutionen) verstanden. Dritte können beispielsweise sein:
– Lieferanten
– Kunden
– Wettbewerber
– Finanzamt
– Insolvenzverwalter u.w.
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D&O Haftungsansprüche
In einem Unternehmen können je nach Branche, Größe des Unternehmens und dessen globaler Ausrichtung, unterschiedliche Haftungsrisiken und daraus resultierende D& O Haftungsansprüche auftreten. Diese D&O Haftungsansprüche betreffen dann Rechtsbereiche wie: – Arbeitsrecht (Arbeitnehmerschutz, Kündigungen, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG) – Datenschutzrecht, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie Rechnungslegung – Deliktsrecht (Unerlaubte Handlungen, Produkthaftung, Umwelthaftung) – Immaterialgüterrecht (Patentrechts-, Markenrechtsverstöße) – Kartellrecht (Kartellverbot, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) – Kapitalmarktrecht (Marktschutz, Publizitätspflichten) – Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Insolvenzrecht – Vertragsrecht (Gewährleistung, Verbraucherschutz) – Wettbewerbsrecht (Unlautere Werbung) Mit einer D&O-Versicherung wird zusätzlich zwischen Innenhaftungsanspruch und Außenhaftungsanspruch unterschieden. Oben genannte Rechtsbereiche und damit beide Bereiche der D&O Haftungsansprüche können mit der Unternehmens-D&O sowohl auch mit der persönlichen D&O abgedeckt werden.
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D&O Kosten
Unter die Kosten, welche von einer D&O-Versicherung üblicher Weise erstattet werden, fallen unter Anderem angemessene und notwendige Kosten für: Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige; Zeugen und Gerichte; Kosten für die Schadensermittlung und die daraus resultierende Schadensminderung & Reisekosten.
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D&O (Directors & Officers)
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen hat in Deutschland viele Namen: D&O Managerhaftpflichtversicherung, D&O-Versicherung, Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter, Geschäftsführer-Haftpflicht, Aufsichtsrat-Versicherung, Geschäftsführer-Versicherung usw. Ursprünglich kommt der Name dieser Versicherung aber aus dem anglo-amerikanischen. D steht für Directors (sinngemäß die Unternehmensorgane) & O steht für Officers (sinngemäß die leitenden Angestellten).
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D&O Jahresmeldung – Meldebogen zur D&O Versicherung
Nahezu jede D&O Police verlangt bedingungsgemäß die jährliche Meldung der wichtigen Risikodaten und anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen durch die Versicherungsnehmerin an den Versicherer und macht das Fortbestehen des uneingeschränkten Versicherungsschutzes davon abhängig. Achtung: Nicht jeder Versicherer verschickt aber auch einen Meldebogen zur D&O Versicherung. Dennoch ist es Pflicht der Versicherungsnehmerin, der Jahresmeldung der D&O Versicherung nachzukommen! Ergaben sich Ãnderungen für die Grundlagen zum Versicherungsvertrag, wie z.B. der Umsatz der Versicherungsnehmerin, ergeht ähnlich wie in der Betriebshaftpflichtversicherung, ein Nachtrag zum Versicherungsvertrag, der den Versicherungsbeitrag und die Versicherungsinhalte des abgelaufenen Versicherungsjahres und auch des folgenden Jahres anpasst. Ergibt die Prüfung der Jahresmeldung der D&O Versicherung durch den Versicherer eine erhebliche Risikoveränderung bzw. -erhöhung, wird der D&O Vertrag entsprechend angepasst. Ist dies nicht möglich, besteht auch ein Kündigungsrecht. Die Jahresmeldung der D&O Versicherung ist in der Regel 3 Monate vor der Hauptfälligkeit der D&O Versicherung fällig und betrifft das letzte abgelaufene Geschäftsjahr. Sofern Sie einen Meldebogen zu Ihrer D&O Versicherung benötigen, sind wir Ihnen nach Angabe der betreffenden Versicherungsgesellschaft gern behilflich.
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Due Diligence
Due Diligence (DD) ist die englische Bezeichnung für eine sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens in seinen wirtschaftlichen rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Stärken und Schwächen. Die als Due Diligence bezeichnete Unternehmensanalyse wird durch Fachleute und externen Beratern, z.B. Anwälten, Wirtschaftsprüfern u.a., vor dem Kauf von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder einen Börsengang vorgenommen. Dabei wird für diese Risikoprüfung ( Due-Diligence-Prüfung ) von Seiten des Käufers und Verkäufers ein Zeitraum und Umfang vereinbart, der gegebenenfalls auch die Zahlung von Gebühren beinhaltet, falls der Kauf nicht zustande kommt.