Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben F beginnen.
F
Financial Interest Cover – FinC
Soweit die Versicherungsnehmerin Beteiligungen an Tochterunternehmen mit Sitz in solchen Staaten unterhält, die den Betrieb des Versicherungsgeschäfts durch einen dort nicht zugelassenen Versicherer verbieten (Staaten mit Erlaubnisvorbehalt), gilt durch Financial Interest Cover (FinC-Klausel) der übliche Versicherungssauschluss (durch Versicherungsumfang im gesetzlichen Rahmen) nicht, sondern erweiterte Einschlüsse zur Versicherung des Finanzinteresses der Versicherungsnehmerin. Gegenstand des Versicherungsschutzes ist das Interesse der Versicherungsnehmerin, den wirtschaftlichen Wert ihrer Beteiligungen an Tochterunternehmen im Falle von Vermögensschäden aufrecht zu erhalten und vor daraus folgenden eigenen finanziellen Verlusten geschützt zu sein. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf reine Vermögensschäden der Versicherungsnehmerin. Versichert sind Beteiligungen an Tochterunternehmen die ihren Sitz in Staaten mit Erlaubnisvorbehalt haben. Dies gilt auch für neu hinzukommende Tochterunternehmen.
Eingereicht durch: LeCura Support
Freistellungsklausel (Company Reimbursement)
Die Beschreibung der Freistellungsklausel und nähere Informationen zur Freistellung finden Sie unter Company Reimbursement.
Eingereicht durch: LeCura Support
Fremdmandate
Für Leitungs-oder Aufsichtstätigkeiten können eigene leitende Organmitarbeiter in fremde Unternehmen entsendet werden. Diese Mandate in dritten Unternehmen bezeichnet man als Fremdmandate, welche im Rahmen einer D&O-Versicherung bei Bedarf berücksichtigt werden sollten. Beim Begriff Fremdmandate unterscheidet der D&O Versicherer zwischen Entsendungen in Profit- und Non-Profit Unternehmen. Beide Begrifflichkeiten der Fremdmandate sind für gewöhnlich in einer Unternehmens- D&O abgedeckt und versichert. Bei der persönlichen D&O Versicherung ist aber Einiges zu beachten. Persönliche D&O heißt, Versicherungsschutz für ein namentlich benanntes Organ und die namentlich bekannt gegebenen Mandate. Daher müssen Fremdmandate auch dem Versicherer gemeldet und ausdrücklich in den Vertrag eingeschlossen werden.