Es gibt 4 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben M beginnen.
M
M&A
Mergers & Acquisitions (M&A, deutsch: Fusionen und Übernahmen) wird als Überbegriff für Unternehmenstransaktionen verwendet, bei denen sich Firmen, Unternehmen, natürliche Personen Kapitalverflechtungen eingehen oder Gesellschaften zusammenschließen, auch bei Eigentümerwechsel und den Ankauf und Verkauf von Anteilen. Ebenso wird die Veräußerung eines vererbten Unternehmens dem Begriff “Mergers & Acquisitions” zugeordnet. Unter Mergers & Acquisitions wird beschrieben der Vorgang des: Unternehmenskaufs; Unternehmensverkaufs; Unternehmensübernahme; Unternehmenszusammenschluss (Fusion). Hauptsächlich beschäftigen sich Investmentbanken, Wirtschaftsjuristen, Wirtschaftsprüfer und spezialisierte Berater mit Menger & Acquisition und es gilt bei den Investmentbanken zu der Corporate Finanz. Allgemein kann man Mergers & Acquisitions in die drei Phasen unterteilen: Vorbereitungsphase; Transaktionsphase; Integrationsphase. In der M&A Transaktion sind folgende Schritte zu nennen: 1. Auswahl des Zielunternehmens unter Einbeziehung eines M&A Beraters; 2. Ansprache des Unternehmens oder des Eigentümer; 3. Due Diligence (DD), d. h. die sorgfältige, vollständige Prüfung des Zielunternehmen; 4. anhand der Ergebnisse der Due Diligence wird die Transaktion endgültig strukturiert; 5. Bewertung und Preisverhandlung; 6. Vertragsabschluss (signing), evtl. nach Anmeldung der Transaktion bei der Wettbewerbsbehörde (Antitrust, Kartell, Closing); 7. Eigentumsübertragung und Zahlung. Die größeren Unternehmen verfügen meist über eigene M&A-Abteilungen, diese aber trotz allem meist auf externe Dienstleister zurückgreifen. In der Öffentlichkeit stehen M&A Transaktionen meist in der Kritik, da die Käufer meist strategische Ziele verfolgen, die mit Einsparungen verbunden sind und oft Arbeitsplätze abbauen. Der M&A-Markt hat allein in Deutschland ein Volumen von 200 Mio EUR pro Jahr.
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Major shareholder-Klausel
Die Major shareholder exclution oder ins Deutsche übersetzt “der Ausschluss von Ansprüchen der Groß- bzw. Mehrheitsaktionäre und Mehrheitsgesellschafter” ist ein weiteres Instrument der freundlichen Inanspruchnahme und beschreibt eine weitere Einschränkung in der Innenverhältnisdeckung. Diese Major shareholder exclution stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum und besagt, dass ein Versicherer den Versicherungsschutz nur dann gewährt, wenn die Innenhaftungsansprüche nicht auf der Veranlassung von den Großaktionären (Major shareholder) geltend gemacht wurde. Da diese Hauptaktionäre, anders als bei den Kleinaktionären, in der Regel Einfluss auf das Unternehmen haben und somit die Personalpolitik und die Unternehmensziele beeinflussen können und sich so vor Schäden am Vermögen ihrer Aktiengesellschaft schützen. Deswegen erfolgt, vorrangig in den USA, aber auch in einigen europäischen Ländern, oftmals der Ausschluss diese Hauptaktionäre als Anspruchsteller in den D&O Versicherungs-Verträgen. Allerdings ist in Deutschland die Abgrenzung zwischen Klein -und Großaktionären sehr schwierig, wobei Anteilseigner mit einer Beteiligung von 50% am Grundkapital mit Sicherheit zu den Großaktionären einzuordnen sind und gegebenenfalls von dieser Major shareholder-Klausel betroffen sind. Der Wortlaut einer solchen Major sharholder-Klausel kann wie folgt in einigen D&O Verträgen lauten: Abweichend von… sind nicht versichert Haftpflichtansprüche, diese auf Initiative von…(Name der Person)erhoben werden, d.h. durch diese Person selbst oder auf deren Veranlassung und Weisung. Dies gilt nicht für Haftpflichtansprüche , bei denen die obengenannte Person als Aufsichtsratsmitglied tätig wird und aus rechtlichen Gründen zu einer Inanspruchnahme der versicherten Person ohne Wahlmöglichkeit gezwungen ist.
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Mandat
Im Wirtschaftlichen Sinne versteht man unter einem Mandat den Auftrag oder Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen und Erledigung bestimmter Aufgaben in einem Unternehmen. Das Wort “Mandat” stammt vom lateinischen Wort “mandare” ab und bedeutet soviel wie beauftragen, befehlen. Nicht nur in der Wirtschaft wird der Begriff Mandat verwendet, sondern auch in einer Reihe weiterer Gebiete. Beispiele hierfür sind: für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers; für den Auftrag zur treuhänderischen Verwaltung fremden Territoriums an einen Staat oder die Völkergemeinschaft; als Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, UN-Mandat; als Erlaubnis an den Zahlungsempfänger, Lastschriften einzuziehen, SEPA-Mandat. Weiterhin wird der Begriff bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe (Strafmandat, Bußgeldbescheid) verwendet.
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Maximierung der Versicherungssumme
Das bedeutet wie oft die Versicherungssumme bei mehreren Schäden im Versicherungsjahr zur Verfügung steht.