Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben N beginnen.
N
Nachmeldefrist
Als Nachmeldefrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem Schäden nach Beendigung des Versicherungsvertrages noch, meist im Rahmen der unverbrauchten Versicherungssumme des letzten Beitragsjahres, als versichert gelten. Verfallbare Nachmeldefrist: Die verfallbare Nachmeldefrist kennt man vor allem bei D&O Verträgen, denen das Claims-Made-Prinzip zu Grunde liegt. In der Regel beträgt die marktübliche Nachmeldefrist 3 Jahre. Diese kann aber auch bei einigen Anbietern ohne Prämienzuschlag 5-10 Jahre, oder gänzlich unverfallbar sein. Beim Eintritt einer bestimmten Unternehmenssituation, wie z.B. einer Neubeherrschung oder Verschmelzung, wird eine Nachmeldefrist teilweise auch in Verbindung mit einer zusätzlichen Prämienzahlung gewährt. Die für die Nachmeldefrist relevante Beendigung der D&O – Versicherung kann verschiedenste Gründe haben, z.B. Vertragsablauf ohne Verlängerung, Vertragskündigung, Insolvenz oder Versicherungswechsel. Unverfallbare Nachmeldefrist: Die unverfallbare Nachmeldefrist ist üblich bei D&O Policen, wie die persönliche D&O oder private D&O, denen das Verstoß-Prinzip zu Grunde liegt. Sie entfällt auch dann nicht, wenn nach dem Vertragsende eine neue D&O-Police abgeschlossen wird.
Eingereicht durch: LeCura Support
Non-Profit Gesellschaften
Als Non-Profit Gesellschaften werden Gesellschaften bezeichnet, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Unternehmen keinen Gewinn erzielen darf, sondern vielmehr, dass die an dem Unternehmen Beteiligten nicht vom Unternehmen finanziell profitieren dürfen. Die Non-Profit-Gesellschaften sind nach ihrer Abgabenordnung zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet, d.h zeitnah ihre erwirtschafteten Gewinne für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Non-Profit-Gesellschaften werden meist als folgende Rechtsform geführt: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH); gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG)& Genossenschaft (eG); Verein & Stiftung. Die häufigsten Rechtsformen für Non-Profit-Gesellschaften sind Vereine, Stiftungen oder gGmbH´s. Bei den Vereinen steht die Förderung der eigenen Mitglieder (z.B. im Sport, Kunst) im Vordergrund = Gutes tun durch eigene Tätigkeit. Und bei Stiftungen und gGmbH´s liegt die Betonung auf der mittelbaren finanziellen Förderung = Gutes tun durch finanzielle Unterstützung.
Eingereicht durch: LeCura Support
Notfallkosten
Die Notfallkosten treten z.B. auf, wenn meist noch vor Schadenmeldung beim D&O Versicherer unverzüglich notwendige Verteidigungsmaßnahmen durch einen Rechtsvertreter eingeleitet werden müssen, um Fristen für die Verteidigung oder Beweiserhebung nicht zu versäumen. Der Versicherer übernimmt diese Notfallkosten im Regelfall, wenn er im Nachhinein unverzüglich über den Schadensfall informiert wird. In Der D&O Versicherung sind solche Notfallkosten meist beitragsfrei mitversichert.