Es gibt 5 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben R beginnen.
R
Räumlicher Geltungsbereich der D&O
Im Bereich einer D&O Versicherung ist der geographische Geltungsbereich von D&O Police zu D&O Police oft unterschiedlich. Nicht jeder Versicherer bietet tatsächlich uneingeschränkte weltweite Deckung und nicht jedes Unternehmen oder jedes Organ benötigt einen uneingeschränkten räumlichen Geltungsbereich der D&O Versicherung. Auch wenn in den meisten Policen von einem weltweiten Versicherungsschutz gesprochen wird, schließt doch mancher D&O Versicherer Common-Law-Länder aus oder bedarf hierfür zumindest eines gesonderten Einschlusses, um den räumlichen Geltungsbereich nicht einzuschränken. Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob ein wirklicher weltweiter räumlicher Geltungsbereich benötigt wird oder der Ausschluss der Common-Law-Länder eher unproblematisch ist. Nähere Informationen finden sie auch unter Common-Law.
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Renewal – Vertragsverlängerung
Renewal ist der englische Begriff für eine Vertragsverlängerung zum Versicherungsablauf (Hauptfälligkeit), meist unter bestimmten Auflagen an die Versicherungsnehmerin. Einige Versicherer aus dem anglo-amerikanischen oder angelsächsischen Raum vereinbaren einen automatischen Vertragsauslauf bei Jahresverträgen, wenn es nicht zum Renewal kommt. Diese Vertragsverlängerung erfordert in der Regel die Einreichung von Unterlagen durch die Versicherungsnehmerin (z.B. aktueller Geschäftsbericht, Bilanz, Lagebericht, Fragebögen). Erfolgt diese Einreichung zur Risikobeurteilung nicht, erlischt der Versicherungsvertrag automatisch zur Hauptfälligkeit und es erfolgt kein Renewal bzw. keine Vertragsverlängerung. In D&O Verträgen deutscher Versicherer gibt es keine Klauseln wie die des Renewal. Eine Jahresmeldung (D&O Police) ist aber dennoch notwendig. Erfolgt diese nicht, erlischt im Gegensatz zur Regelung des Renewal nicht automatisch die Versicherungspolice. Die Versicherungsnehmerin wird sich aber eine Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten anrechnen lassen müssen.
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Reputationsschäden
Leidet durch einen D&O Versicherungsfall die Reputation einer versicherten Person, spricht man von einem Reputationsschaden. Reputation ist dabei die Bezeichnung für die Grundbedeutung des Rufes (veraltet: dem Leumund). Da die Reputation zum immateriellen Vermögen der versicherten Person zählt, werden notwendige Kosten zur Beseitigung oder Eindämmung der Reputationsschäden, wie z.B. ein Public-Relations-Berater, meist von der D&O Versicherung übernommen. Bei der Übernahme von Reputationsschäden ist aber gelegentlich ein Sublimit oder eine Höchstgrenze der jeweiligen D&O Police zu beachten. Für Reputationsschäden von Unternehmen oder Organisationen ist seit kurzem auch ein Versicherungsprodukt am deutschen Markt verfügbar.
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Retirement Cover
Retirement Cover innerhalb einer D&O Versicherung soll sicherstellen, dass alters- oder krankheitsbedingt ausgeschiedene Manager selbst dann noch D&O- Schutz haben, wenn der Versicherungsvertrag von ihrem Nachfolger gekündigt oder die Versicherungssumme inzwischen verbraucht wurde. Es ist bei Retirement Cover aber zu beachten, dass, sofern diese Klausel überhaupt Bestandteil der D&O Police ist, in vielen Fällen recht geringe Versicherungssummen bzw. Höchstgrenzen hierfür vorgesehen sind. Daher ist Retirement Cover oft keine verlässliche Größe für D&O Versicherungsschutz auch nach Beendigung des Mandates. Eine Deckung über eine persönliche D&O Versicherung für ausgeschiedene Organe ist in jedem Fall zu prüfen bzw. zu empfehlen.
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Rückwärtsdeckung
Eine Rückwärtsdeckung, oder auch Rückwärtsversicherung genannt, bezeichnet D&O Versicherungsschutz für den Zeitraum vor dem eigentlichen Vertragsbeginn. Durch eine Rückwärtsdeckung gelten auch Inanspruchnahmen mitversichert, die auf einem Tatbestand vor Vertragsbeginn der D&O Police beruhen und für die bis zum Versicherungsbeginn keine Inanspruchnahme erfolgte.