Es gibt 2 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben S beginnen.
S
Sublimit
Die von der eigentlichen Versicherungssumme abweichende Obergrenze einer Maximalentschädigung bezeichnet man als Sublimit. Da in D&O Versicherungen sehr oft individuell abweichende und selten einheitliche Versicherungssummen vereinbart werden, ist das Sublimit hier oft prozentual von der Gesamtversicherungssumme. Sehr oft wird fälschlich angenommen, ein Sublimit wäre eine zusätzliche Versicherungssumme. Dem ist nicht so, ein Sublimit wird der vereinbarten Gesamtdeckungssumme entnommen.
Eingereicht durch: LeCura Support
Subsidiaritätsklausel
Eine Subsidiaritätsklausel, oder auch Subsidiaritätsdeckung genannt, bedeutet, dass die Leistungen der D&O Versicherung nachrangig (subsidiär) nach einem weiterhin bestehenden oder vorrangig leistenden Vertrag erbracht werden. Besteht also über einen anderen Versicherungsvertrag auch eventuell nur teilweise Versicherungsschutz, so tritt die subsidiäre D&O Versicherung erst dann ein, wenn die Leistungen des anderen Vertrages erschöpft, aufgebraucht oder nicht vorgesehen sind.