Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben V beginnen.
V
Verstoßprinzip
Im Gegensatz zu dem bei der Unternehmens-D&O-Versicherung üblichen Claims-made-Prinzip wird für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die persönliche D&O das sogenannte Verstoßprinzip angewandt. Nach dem Verstoßprinzip tritt der Versicherungsfall mit der Pflichtverletzung bzw. dem beruflichen Versehen/Irrtum/Fehler ein, der den Haftpflichtanspruch auslöst und nach sich zieht. Für die Versicherungsleistung ist es von großer Wichtigkeit, ob dem D&O Vertrag das Claims-made-Prinzip oder das Verstoßprinzip zu Grunde liegt. Beim Verstoßprinzip muss die Pflichtverletzung bzw. das berufliche Versehen/Irrtum/Fehler im Vertragszeitraum erfolgt sein, unabhängig davon, wann die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt. Das Verstoßprinzip gewährleistet, dass auch insbesondere nach Ausscheiden aus dem Unternehmen und über das Ende des Versicherungsvertrags hinaus eine unbegrenzte Nachmeldefrist und damit fortdauernder Versicherungsschutz für den Vertragszeitraum besteht. Zum Vergleich kommt es beim Claims-made-Prinzip hingegen auf den Zeitpunkt der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen an. Dabei ist es regelmäßig unerheblich, ob der Zeitpunkt erst nach dem Ausscheiden des Verantwortlichen aus dem Unternehmen oder dem Ende des Versicherungsvertrages liegt.
Eingereicht durch: LeCura Support
Vorsatz
Direkter Vorsatz: Vorsätzlich handelt, wer bewusst oder gewollt schädigt. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, ist zwar nach 823 BGB (1) zum Schadenersatz verpflichtet, hat aber in aller Regel auch durch die D&O Versicherung keinen Versicherungsschutz. Bedingter Vorsatz oder indirekter Vorsatz: Beim bedingten Vorsatz (dolus eventualis) oder indirekten Vorsatz (auch Eventualvorsatz genannt) wird ein möglicher erkannter rechtswidriger Erfolg vom Verursacher billigend in Kauf genommen. Für die meisten D&O Versicherungen heißt diese Formulierung im Zusammenhang mit den üblichen Versicherungsbedingungen, dass auch die Pflichtverletzungen auf Unternehmensebene mitversichert sind, bei denen die versicherte Person unter objektiver Abwägung aller Umstände annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft gehandelt zu haben.
Eingereicht durch: LeCura Support
Vorsorgliche Umstandsmeldung
Bei der vorsorglichen Umstandsmeldung besteht die Möglichkeit, eine Pflichtverletzung vorsorglich dem Versicherer zu melden, um die gegenwärtige Versicherungssumme und die vereinbarten Versicherungsbedingungen für einen eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruch zu reservieren und zu sichern. Diese vorsorgliche Umstandsmeldung wird auch im englischsprachigen Rechtsgebiet als Notice of Circumstance bezeichnet. Eine Umstandsmeldung ist im Hauptsächlichen eine Sicherungsfunktion der Unternehmens D&O Versicherung. Die persönliche D&O, oder auch private D&O genannt, benötigt auf Grund des Verstoß- Prinzips diese Möglichkeit der Sicherung von aktuellen Vertragsbedingungen für einen eventuellen Schadenersatzanspruch nicht.