Non-admitted Verbotsländer
Verfügt die Versicherungsnehmerin über Tochtergesellschaften außerhalb Europas oder in der Schweiz, ist es nicht ausgeschlossen, dass der deutsche Versicherer bedingt durch landesspezifische Gesetze den Versicherungsschutz für diese Firmen nicht sicherstellen kann.
Eine Variante zur Lösung dieses Problems kann der Abschluss einer lokalen Police durch den Versicherer sein. Vorausgesetzt er bietet diese an. Eine andere Möglichkeit wäre es, dass sich die Versicherungsnehmerin eine eigene Versicherungsdeckung vor Ort einkauft.
Einige Bedingungswerke verschiedener Versicherer bieten Versicherungsschutz über die sogenannte FinC-Klausel (Financial Interest Cover) an. Ziel damit ist, den durch einen Schaden aufgetretenen Wertverlust in einem sogenannten Verbotsland (non-atmitted country), der der deutschen Muttergesellschaft durch die ausländische Tochtergesellschaft entstanden ist, abzufangen.
Schweiz und andere “Non-admitted-Staaten“:
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedsland. Daher gibt es für die Schweiz auch keine “FOS“-Policen (“Freedom of services”-Policen oder auch “Europa-Policen” genannt). Die Schweiz zählt somit auch zu den sogenannten „Non-admitted-Staaten“. Dies sind die Staaten, in denen vorgeschrieben ist, dass dort gelegene Risiken nur bei lokal zugelassenen Versicherern über einen entsprechend abzuschließenden Versicherungsvertrag abgesichert werden dürfen. Derzeit gehören mehr als 140 Staaten zu den Non-admitted Verbotsländern.