Subsidaritätsklausel, oder auch Subsidiaritätsdeckung genannt, bedeutet, dass die Leistungen der D&O Versicherung nachrangig (subsidiär) nach einem weiterhin bestehenden oder vorrangig leistenden Vertrag erbracht werden. Besteht also über einen anderen Versicherungsvertrag auch eventuell nur teilweise Versicherungsschutz, so tritt die subsidiäre D&O Versicherung erst dann ein, wenn die Leistungen des anderen Vertrages erschöpft, aufgebraucht oder nicht vorgesehen sind.