Kündigungsverzichtsklausel
In der Kündigungsverzichtsklausel wird festgelegt, dass im Leistungsfall der D&O Versicherer auf das Recht zur sofortigen Vertragskündigung verzichtet. Üblicherweise, also ohne Kündigungsverzichtsklausel, steht dem Versicherer sowie dem Versicherungsnehmer nach einem Schadenfall ein Sonderkündigungsrecht laut Versicherungsvertragsgesetz § 111 VVG zu. Das Recht zur ordentlichen Kündigung der D&O Versicherung wird hiervon nicht berührt. Dies ist zum Beispiel zum Ablauf des Versicherungsjahres der Fall.
So verschafft die Kündigungsverzichtsklausel dem versicherten Unternehmen bei einer absehbaren Vertragssanierung oder Vertragskündigung im Regelfall mehr Zeit, um sich nach einer neuen D&O Versicherung umzuschauen. Oder aber auch mit dem bestehenden D&O Versicherer neue Konditionen zu verhandeln. Die Kündigungsverzichtsklausel stellt daher keinen generellen Verzicht des Versicherers auf die Kündigungsmöglichkeit nach einem Schadenfall dar, sondern reduziert das Risiko einer spontanen Beendigung des D&O Vertrages durch den Versicherer.