Kündigungsverzichtsklausel

Kündigungsverzichtsklausel

In der Kündigungsverzichtsklausel wird festgelegt, dass im Leistungsfall der D&O Versicherer auf das Recht zur sofortigen Vertragskündigung verzichtet. Üblicherweise, also ohne Kündigungsverzichtsklausel, steht dem Versicherer sowie dem Versicherungsnehmer nach einem Schadenfall ein Sonderkündigungsrecht laut Versicherungsvertragsgesetz § 111 VVG zu. Das Recht zur ordentlichen Kündigung der D&O Versicherung wird hiervon nicht berührt. Dies ist zum Beispiel zum Ablauf des Versicherungsjahres der Fall. 

So verschafft die Kündigungsverzichtsklausel dem versicherten Unternehmen bei einer absehbaren Vertragssanierung oder Vertragskündigung im Regelfall mehr Zeit, um sich nach einer neuen D&O Versicherung umzuschauen. Oder aber auch mit dem bestehenden D&O Versicherer neue Konditionen zu verhandeln. Die Kündigungsverzichtsklausel stellt daher keinen generellen Verzicht des Versicherers auf die Kündigungsmöglichkeit nach einem Schadenfall dar, sondern reduziert das Risiko einer spontanen Beendigung des D&O Vertrages durch den Versicherer.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner