2025 ist die D&O Versicherung als Berufshaftpflicht für Geschäftsführer, Vorstand und andere Unternehmenleiter wichtiger denn je. Noch mehr als in den vergangenen Jahren müssen Manager schwierige Entscheidungen vor dem Hintergrund extrem komplexer rechtlicher und politischer Rahmenumstände treffen, die immer auch ein hohes Haftungspotential mit sich bringen. Volle Auftragsbücher sind längst keine Erfolgsgarantie mehr. Explodierende Energiekosten, abreißende Lieferketten und rasant ausufernde Lohnkosten kommen immer noch erschwerend hinzu.

Deutlich mehr Unternehmen und ihre Manager als bisher schon geraten in Not und Bedrängnis. Eine D&O-Versicherung wird in dieser haftungsverschärfenden Situation noch wichtiger, ist aber immer schwieriger zu bekommen. Ausgehend von dem, was Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen über ihre Haftung wissen sollten, erläutern wir in diesem Artikel, worauf Sie bei Ihrer D&O-Versicherung achten müssen, damit eine schwierige Unternehmenssituation nicht zu Ihrem persönlichen und existenziellen Fiasko wird.

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Die häufigsten Fragen und Antworten zur
D&O Versicherung:

Als Spezialisierte Experten, behalten wir die Bedürfnisse unserer Mandanten und die Versicherer stets im Blick.

Das beinhalten neben der Qualität der Versicherungs-Bedingungen, auch das Regulierungsverhalten und die Verlässlichkeit der Versicherer im Schadensfall.

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D&O Versicherer

Unsere Expertise und Markterfahrung stehen Ihnen in unserem D&O Versicherung Vergleich zur Verfügung. Selektieren Sie gleich die passende Versicherung für Unternehmen oder eine persönliche D&O Police. Im Anschluss haben Sie digital die Möglichkeit bei Ihrem D&O Testsieger Versicherungsschutz zu beantragen. Die Kosten einer D&O Versicherung sind oft niedriger als erwartet und ein wichtiges Investment. Eleminieren sie das unkalkulierbare Risiko  und schützen Sie sich vor der gesetzlich unbegrenzten persönlichen Haftung aus Ihrem Mandat. 

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Ist eine D&O Versicherung sinnvoll?

Geschäftsführer von Gesellschaften oder Institutionen haften persönlich und unbeschränkt für ihre berufliche Tätigkeit. Als verantwortlicher Geschäftsführer muss man nicht nur Gesetze, Verordnungen, DSGVO, Steuern und vieles mehr beachten, sondern auch mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ gegenüber Dritten und dem eigenen Unternehmen handeln. Genau hierbei ist die Aufgabe der D&O Versicherung der Schutz des Privat-Vermögens von Führungskräften und Organen vor den finanziellen Folgen ihrer persönlichen Haftung.  Diese Versicherung dient der Deckung von Rechtsverteidigungskosten und sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr und Freistellung von Ansprüchen gegen Organmitglieder.

Meist genügt bereits ein Vorwurf für eine Inanspruchnahme. Um diese persönliche finanzielle Bedrohung aus der beruflichen Tätigkeit zu vermeiden, gibt es in der Regel nur ein Mittel: den rechtzeitigen D&O Versicherungsvergleich und im Ergebnis eine umfassender Schutz.

Wer als Geschäftsführer Vorstand oder Aufsichtsrat nicht ggfs. in Existenznöte geraten möchte, weil er durch eine Inanspruchnahme, plötzlich  und unerwartet erheblichen Kosten zu schultern hat, für den ist eine D&O Versicherung nicht nur sinnvoll, sondern unerlässlich. 

Aber auch für das Unternehmen ist diese Police wichtig, denn sie ist Bilanzschutz und Absicherung vor dem Ausfall eines Schadensersatzanspruches gegen das eigene Management. Die D&O Versicherung – ist die wichtigste Versicherung, die Berufshaftpflicht für Geschäftsführer und Unternehmensleiter. Hat man in unserem Online-Rechner den für sich passenden Versicherer und Tarif gewählt, kann diese Berufshaftpflicht sämtliche Haftung für Tätigkeiten und  Verantwortlichkeiten aus dem operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen abdecken. Somit ist eine D&O Versicherung ist nicht nur sinnvoll – ist es eher sehr riskant und existenziell gefährlich, keine zu haben.

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was sind die gesetzlichen Grundlagen der Managerhaftung?

Die wesentlichsten Haftungsgrundlagen für Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat und auch sonstige Organe von Unternehmen sind in § 43 GmbH Gesetz und § 93 AktG geregelt. Oft wird bereits mit § 43 Abs. 1 GmbHG auch schon auf die grundlegende Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmannes abgestellt.

Entscheider tragen nicht nur die Verantwortung, sondern sie haften für Fehlentscheidungen und Verantwortlichkeiten mit ihrem Privatvermögen und das in unbegrenzter Höhe. Auch wenn Organe von Unternehmen oder Institutionen mit einem  Anstellungsvertrag tätig sind, wird hier sehr stark differenziert zur sonst eingeschränkten Haftung eines klassischen Arbeitnehmers. Geschäftsführer haften ohne D&O Versicherung unbegrenzt privat mit Ihrem gesamten Vermögen.

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Sie müssen sich auch nach Jahren noch selbst entlasten, um nicht zu haften

Managerhaftung und Beweislastumkehr

Während oft für Gesellschaft und Gesellschafter schon Vermutungen (mit zumindest greifbaren Anhaltspunkten) als Anspruchsgrundlage und Erfüllung ihrer Darlegungs- und Beweislast ausreichen, trifft einen Geschäftsführer im Falle einer Inanspruchnahme eine deutlich weitreichendere Darlegungs- und Beweislast. Mit Urteil AZ II ZR 140/20 wurde vom BGH diese Beweislastumkehr bei der Darlegungs- und Beweislast nochmals deutlich heraus gestellt. 

Als Mitglied der Geschäftsleitung  muss man bei einer Inanspruchnahme selbst beweisen, dass man seinen Sorgfaltspflichten gem. § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist, dass einem kein Verschulden anzulasten ist oder/und, dass der Schaden gleichfalls auch bei pflichtgemäßem alternativem Verhalten entstanden wäre.

Da die Grundlage für eine Inanspruchnahme oft jahrelang zurück liegt, nicht selten das Mandat längst beendet ist und man oft genug nur noch sehr schwer an entlastende Unterlagen heran kommt, sollte eine D&O Versicherung hier auch Zusatzleistungen für die Beweisbeschaffung übernehmen. 

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kommt bei mehrköpfiger Geschäftsführung noch hinzu

Gesamtschuldnerische Haftung

Die Gesamtschuldnerische Haftung, auch solidarische Haftung der Geschäftsleitung genannt, wird oft mit gravierenden Folgen unterschätzt. Wer glaubt, eine abgesprochene Ressort-Trennung oder sogar Unwissenheit schließe die eigene Haftung für Pflichtverletzungen von Kollegen aus, der wird spätestens bei einer Inanspruchnahme auf § 43 Abs. 2 GmbHG verwiesen  und damit vom Gegenteil belehrt. 

Ein Beispiel richtungsweisender Rechtsprechung für die „Gesamtschuldnerische Haftung“ ist das ARAG/Garmenbeck-Urteil des BGH vom 21.4.1997 (II ZR 175/95, BGHZ 135, 244, 252 ff., BB 1997, 1169). Der BGH hat in diesem Urteil die Haftung des Aufsichtsrats klar definiert. Als  Kontrollorgan ist der Aufsichtsrat verpflichtet worden, bekannt gewordene Ansprüche gegen Vorstände auch zwingend geltend zu machen. Unterbleibt die Inanspruchnahme des für den Auslöser verantwortlichen Vorstandes, so haftet der Aufsichtsrat letztendlich selbst für den Schaden gegenüber dem Unternehmen.  

In der Rechtsprechung und dem Regulierungsverhalten einer D&O Versicherung wird dieses Grundsatzurteil auch für die Haftung einer mehrköpfigen GmbH-Geschäftsführung heran gezogen. Geschäftsführer haften ebenfalls untereinander gesamtschuldnerisch und haben entsprechenden Kontrollpflichten nachzukommen. Hier wird mit dem weitverbreiteten Irrtum aufgeräumt, dass für die Organhaftung ein zwingendes eigenes Verschulden als Auslöser für eine Inanspruchnahme gegeben sein muss. 

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Die Anbieter passen sich der Entwicklung im D&O Bedarf der Geschäftsführer an

Welche D&O-Vertragsform sollten sie wählen?

Die Unternehmens-D&O Versicherung

ist als Urform der Directors and Officers Liability Insurance zu bezeichnen. Sie wird vom Unternehmen abgeschlossen, welches dann Beitragszahler ist und die Vertragshoheit inne hat. Sie schützt alle Organe des Unternehmens in ihrer Gesamtheit mit einer gemeinsamen Versicherungssumme. Damit ist ein wichtiger Bilanzschutz für das Unternehmen gegeben, wenn z.B. ein Geschäftsführer oder Vorstand bei einer Inanspruchnahme wegen mangelnder Leistungsfähigkeit ausfällt.  Somit ist sie eigentlich für jedes Unternehmen oder jede Organisation in ausreichender Versicherungssumme und dem passenden Wording unerlässlich.

Im Laufe der letzten Jahre oder Jahrzehnte bemerkte man bei den sich immer mehr häufenden D&O Schäden,  dass es mit der Unternehmens-D&O auch nicht selten zu Interessenkonflikten kommen kann. Der Wunsch nach einer generell eigenen Vertragshoheit des Geschäftsführers entwickelte sich ebenso wie der Anspruch für die eigene Person, auch eine klar definierte Versicherungssumme zur Verfügung zu haben und nicht nur hoffen zu müssen, dass die Versicherungssumme des Unternehmens nicht schon anderweitig aufgebraucht ist. 

Die persönliche D&O-Versicherung

wurde 2012 als Lösung und Ergänzung zur Unternehmens-D&O auf den Markt gebracht. Seitdem empfiehlt es sich in fast allen Fällen, zusätzlich eine persönliche D&O-Versicherung abzuschließen, um die Lücken der Unternehmens-D&O auch bei Interessenkonflikten zu schließen. Da die persönliche D&O jedoch nur bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 € erhältlich ist, bleibt sie vorerst in den meisten Fällen eine notwendige Zusatzpolice.

Die D&O für Vereine, Verbände, Körperschaften und Genossenschaften

ist eine spezialisierte Unterform der Unternehmensvariante, die besonders auf die Bedürfnisse dieser Organisationen zugeschnitten ist und ggfs. auch über die Integration einer Vermögensschadenhaftpflicht für die Organisationen selbst verfügt. 

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Unsere Schadenerfahrung zeigt, leider sparen viel zu Viele an der falschen Stelle

Was ist die richtige Höhe der D&O Versicherungssumme?

In sehr vielen Schadenfällen stellt sich heraus, die abgeschlossene D&O-Versicherungssumme ist deutlich zu klein gewählt. Verteidigungskosten sollen von der D&O-Versicherung auch  übernommen werden. Ihre Einstandspflicht und Ihr Haftungsrisiko sind unbegrenzt und es entsteht bei zu geringer D&O-Versicherungssumme oft eine Deckungslücke mit schwerwiegenden Folgen.

Leider gibt es keine Berechnungsformel für die optimale D&O Versicherungssumme, aber es gibt Erfahrungs-Mindestwerte, die Sie unbedingt bei Abschluss einer D&O-Police  einhalten sollten.

Wir empfehlen generell die Wahl einer möglichst hohen Versicherungssumme und auch bei kleineren Unternehmen, nicht unsere Mindestempfehlung zu unterschreiten. Bei der Unternehmens D&O -Versicherung sollte die Versicherungssumme nicht unter 2.000.000 € pro Versicherungsfall mit mindestens 2-fach Maximierung für alle Schäden im Jahr sein. Bei StartUp´s und persönlicher D&O empfehlen wir im D&O Versicherung Vergleich mindestens 1.000.000 € zu wählen. Teilen sich mehrere Organe gesamtheitlich in die Versicherungssumme, sollte man noch 50% pro weiteres Organ hinzu rechnen. Für weitere Informationen lesen Sie auch unseren Artikel D&O VERSICHERUNGSSUMME 2023 WELCHE EMPFEHLUNG JETZT ZU BEACHTEN IST.

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EINE WEITREICHENDE DECKUNG

Welche Kosten deckt eine D&O Versicherung ab?

Alle Tätigkeiten von Unternehmensleitern, Vorständen oder Geschäftsführern, strategische Entscheidungen bis hin zum operativen Geschäft, können und sollten Gegenstand der D&O Police sein.

Abhängig vom genauen Wortlaut des Versicherungsvertrages übernimmt eine D&O Versicherung die Kosten der Abwehr einer Inanspruchnahme.
Hier spricht man zunächst von den Kosten, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergeben. Im Einzelfall sind Versicherer auch bereit, die Kosten eines Stundenhonorars des Rechtsanwaltes zu übernehmen. Nach rechtskräftigem Abschluss eines Haftungsprozesses stellt die D&O-Versicherung die Versicherten von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen frei.

Grundsätzlich deckt die D&O-Versicherung Schadenersatzansprüche im Innen- und Außenverhältnis ab. Bei fast 80% der Inanspruchnahmen handelt es sich um Schadenersatzansprüche aus dem Innenverhältnis. Dies sind insbesondere Schadenersatzansprüche des Unternehmens oder der Gesellschafter gegen das eigene Management. Im schlimmsten Fall auch durch einen Insolvenzverwalter. Ansprüche im Außenverhältnis werden häufig von Behörden wie dem Finanzamt, von Wettbewerbern oder auch von Geschäftspartnern geltend gemacht.

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KEINE VERTRAGLICHEN ABER GESETZLICHE SELBSTBETEILIGUNGEN SIND ZU BEACHTEN

Welche Selbstbeteiligungen gibt es?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es lediglich für alle Vorstände von Aktiengesellschaften, sich mit einem Selbstbehalt pro Schadenfall von mindestens 10 % des Schadens und das pro Schadensfall in der D&O Versicherung beteiligen zu müssen. Jedoch „nur“ bis zu einer Obergrenze vom maximal dem 1,5-fachen seiner jährlichen Festvergütung. Vertraglich ist es aber auch nicht unüblich, dass ein Unternehmen auch höhere Selbstbehalte für D&O Schäden bzw. geringere D&O Deckungen mit seinem Management vereinbart. Hiervon sind dann oft sowohl alle Organe als auch GmbH-Geschäftsführer oder leitende Angestellte betroffen.

Für die Vorstände einer Aktiengesellschaft empfiehlt sich, eine sogenannte private Selbstbehaltsdeckung zur Unternehmens-D&O abzuschließen, um diese Deckungslücke zu schließen. Alternativ zur Selbstbehaltsdeckung sowie bei vertraglichen Selbstbehalten ist eine persönliche D&O Versicherung mit ergänzender Versicherungssumme die einzig richtige Wahl. Für eine Selbstbehaltsdeckung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Anbieter einer persönliche D&O Versicherung finden Sie im D&O Versicherung Vergleich. 

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EINGESCHRÄNKTE VORSATZDECKUNG - MIT ABWEHRSCHUTZ

Wie verhält es sich mit dem Vorsatzvorwurf bei einer Inanspruchnahme?

Nun kennt man als erfahrener Berater im D&O-Bereich viele Ansprüche, bei denen Vorsatz zumindest behauptet wird oder die Schadensverursachung dem ersten Anschein nach nur vorsätzlich begangen werden konnte. Beispiele hierfür sind Steuerhinterziehung, Spesenbetrug, Täuschung bei der Due Diligence, Rechtsverstöße gegen die Satzung, den Gesellschaftsvertrag oder auch Compliance-Richtlinien. Eine Katastrophe für den Versicherten, wenn damit so pauschal schon der Versicherungsschutz enden würde.

Wenn aber im Interesse des Unternehmens oder der Gesellschaft gehandelt wurde und der Schadenersatzanspruch auf unmittelbar vorsätzlichen Rechtsverstößen auf Unternehmensebene (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Compliance-Richtlinie, Handlungsanweisung/Empfehlung etc.) beruht, besteht bei einer guten D&O Versicherung in der Regel sogar noch Versicherungsschutz.

Ebenso beinhaltet eine gute D&O-Versicherung, im Falle einer behaupteten vorsätzlichen Schadensverursachung, Versicherungsschutz für die Abwehr- und Verteidigungskosten bis zur ggfs. rechtskräftigen Feststellung. Wird der Vorsatz dann durch Urteil, Vergleich oder Anerkenntnis rechtskräftig festgestellt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und die vom Versicherer bisher erbrachten Leistungen sind meist durch die versicherte Person zurück zu erstatten. 

Hintergrund dieser Regelung ist, dass einem ausschließlich behaupteten K.O.-Kriterium für den Versicherungsschutz kein Raum gegeben werden soll. Wäre bzw. ist dies wie in älteren Wordings möglich, verliert der in Anspruch genommene Geschäftsführer bereits durch die Behauptung des Vorsatzes seinen Versicherungsschutz. Dies sollte auf jeden Fall ausgeschlossen sein. Insoweit ist bei der Beurteilung einer D&O-Versicherung insbesondere auf das Vorhandensein des Leistungsbausteins Abwehrschutz bei Vorsatzvorwurf zu achten. Alter Bedingungswerke sollten explizit überprüft und ggfs. aktualisiert werden. 

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Ihre Vorteile mit der passenden D&O Versicherung:

ABWEHR UNBERECHTIGTER FORDERUNGEN UND FREISTELLUNG

Freistellung von Haftungsansprüchen und der Schutz des privaten Vermögens durch diese Berufshaftpflicht-Versicherung muss man an dieser Stelle wohl zuerst nennen. Da Manager, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat und auch Beirat gesamtschuldnerisch für die Fehler ihrer Kollegen im Management haften (abgedeckt über die Unternehmens-D&O im D&O Versicherung Vergleich) ist dies sogar von doppelter Bedeutung.  Für einen GmbH-Geschäftsführer ist in diesem Zusammenhang auch ein weiterer Vorteil relevant, wenn man das Thema Haftungsfreistellung betrachtet. Eine D&O Versicherung schafft auch hier wichtige Sicherheit, wenn wie so oft, eine Haftungsfreistellung von den Gesellschaftern versagt wird.

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Haben auch Gesellschaft oder Gesellschafter Vorteile mit einer D&O Police?

Bilanzschutz ist der erste Oberbegriff für die Vorteile einer D&O-Versicherung sowohl für das Unternehmen als auch für die Gesellschafter. Schadenersatzansprüche gegen Unternehmensleiter sind für diese oft existenzieller Natur. Aufgrund der hohen Schadenssummen übersteigt die Schadenshöhe schon regelmäßig die Leistungsfähigkeit der Verantwortlichen. Bei ausreichendem Versicherungsschutz durch eine D&O-Versicherung bleibt das Unternehmen daher nicht auf den Schadenersatzforderungen sitzen.

Imageschutz ist der zweite Oberbegriff für die Vorteile einer D&O-Versicherung. Eine gute D&O-Police leistet bereits frühzeitig bei Verdacht auf eine drohende Inanspruchnahme. Der Imageschutz ist dabei für das Unternehmen oder die Organisation ebenso wichtig wie die Reputation des Managers. Achten Sie daher im D&O-Versicherungsvergleich besonders auf die Leistungsbausteine Sofortkosten & Mediation.

Nicht zuletzt ist zu erwähnen, dass vom Start-up bis zum Dax-Konzern eine ausreichende und umfassende D&O-Versicherung des Unternehmens für die meisten Manager eine Grundvoraussetzung für die Übernahme eines Mandats ist.

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BEREITS SEIT 1895

Die (Kurz-) Geschichte der D&O Versicherung:

Der Ursprung der D&O-Versicherung geht bis zu LLOYD’S OF LONDON zurück – einer internationalen Börse, an der Versicherungen gehandelt wurden. Daher kommt der Begriff “D&O” auch aus dem Angelsächsischen und steht für “Directors and Officers” Versicherung.

Gegen 1895 gab es bereits erste Versuche, in Deutschland eine Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter einzuführen. Welche aber anfänglich an moralischen Bedenken scheiterten. Bereits in den Dreißigerjahren setzte sich die D&O Versicherung in den USA durch, welche daher oft fälschlicher Weise als Ursprungsland benannt wird. Durch ständig steigende Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern und Managern fand dieser Versicherungszweig dann ab ca. 1980 immer mehr internationale Bedeutung und damit auch seinen Weg nach Deutschland. In Folge vieler Schadenersatzforderungen, bis in das Privatvermögen der Betroffenen, ist eine D&O Versicherung als die entsprechende Berufs-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter heute auch wichtiger Verhandlungspunkt bereits bei Übernahme eines Mandates geworden.

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persönliche Beratung oder Online D&O Versicherung Vergleich?

Welchen Vorteil bringt ein individueller Online-Vergleich auf LeCura.de?

Die meisten Vermittler sind mit den umfassenden Beratungen von Autoversicherung bis zur Zahnzusatzversicherung bereits voll ausgelastet. Für weitere komplexe und anspruchsvolle Themen wie D&O-Versicherungen und Managerhaftpflicht bleibt da oft wenig Raum. Die Lösung sind spezialisierte und kompetente D&O-Makler, die aber offline wie online sehr rar sind.

Um Ihnen einen zielführenden Weg durch den Dschungel der D&O-Anbieter und der vielen unterschiedlichen Leistungsinhalte zu bieten, stellt Ihnen LeCura.de neben einem detaillierten D&O-Versicherungsvergleich auch viele wichtige Informationen rund um die Themen D&O Versicherung und Managerhaftung bereits online zur Verfügung. In den allermeisten Fällen reicht unser D&O-Vergleich bereits aus, um in kurzer Zeit das richtige Angebot auszuwählen und die passende Police auch direkt beantragen zu können.

Sollten Sie zusätzlichen Beratungsbedarf haben oder Erläuterungen benötigen, stehen Ihnen unsere Spezialisten werktags von 9.00 bis 20.00 Uhr gerne persönlich zur Verfügung. Dies von der ersten Auswahl der passenden Policen über Veränderungen in Ihrer Karriere bis hin zur Beratung, was Sie beim Übergang in den Ruhestand noch beachten sollten.

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