Beweislastumkehr

Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass jede Partei die Beweislast für die eigene Schilderung der tatsächlichen Voraussetzungen trägt. Durch das Gesetz gilt in der Managerhaftung das Prinzip der Beweislastumkehr. Das heißt, nicht der Anspruchsteller muss die Schuld des in die Haftung Genommenen beweisen, sondern das Organ bzw. der Beklagte muss selbst nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist und er sorgfältig gehandelt hat. Daher führt im Falle einer Anspruchsstellung auf Basis der Managerhaftung die Beweislastumkehr bereits zum Schaden und zu Kosten für die Rechtsverteidigung.

die Häufigsten Fragen und Antworten zum Begriff Beweislastumkehr

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Wenn Manager unter Beschuss geraten

Beweislastumkehr heißt, dass Manager, die im Verdacht stehen, eine Pflichtverletzung begangen zu haben, ihre Unschuld nachweisen müssen. Dies stellt Geschäftsführer und andere Entscheidungsträger vor eine enorme Herausforderung, insbesondere wenn ein Unternehmen in der Krise steckt oder ein Geschäftsprojekt scheitert. In solchen Fällen suchen Unternehmen nach Verantwortlichen für entstandene Verluste. Meist steht dann die Führungsebene im Fokus. Solche Situationen können sowohl die berufliche als auch private Existenz des Betroffenen gefährden.

Was genau bedeutet Beweislastumkehr?

Im Innenverhältnis zwischen Unternehmen und Führungskräften gilt das Prinzip der Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Manager selbst nachweisen muss, seine Sorgfaltspflicht angewendet und keine Pflichtverletzung begangen zu haben, sobald ein erster Verdacht im Raum steht. Denn meist reicht es aus, dass das Unternehmen ein bestimmtes Verhalten des Managers und den dadurch bei ihr eingetretenen Schaden lediglich benennen kann. Ein vollständiger Nachweis ist nicht zwingend erforderlich.

Ein Nachweis zu erbringen, dass er keine Pflichtverletzung begangen hat, ist in der Praxis für den Beklagten jedoch oft schwierig. Betroffene Manager werden bei schwerwiegenden Vorwürfen häufig sofort freigestellt. Somit verlieren sie den Zugang zu entlastenden Firmendokumenten, die ihre Unschuld belegen könnten. Diese Unterlagen sind ab diesem Moment oftmals für sie unerreichbar. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, bereits im Geschäftsführer- oder Anstellungsvertrag zu regeln, dass im Haftungsfall Zugang zu den Geschäftsunterlagen gewährleistet wird. 

Welche Vorkehrungen sind für eine Beweislastumkehr zu treffen?

Um sich vor unangenehmen Szenarien bei einer Beweislastumkehr zu wappnen, sollten Manager frühzeitig wichtige Entscheidungen,  Geschäftsvorfälle und Gespräche durch schriftliche Aktennotizen und Telefonvermerke dokumentieren. Solche Unterlagen können in späteren Auseinandersetzungen als Beweismittel dienen und sind essenziell, um sich gegen Vorwürfe zu verteidigen.

Können Pflichtverletzungen die Existenz bedrohen?

Wenn einem Manager eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird, folgt nicht selten eine Schadenersatzforderung des Unternehmens. Dabei wird der Manager persönlich haftbar gemacht (sogenannte Innenhaftung). Diese Situation kann schwerwiegende existenzielle Folgen in seiner beruflichen Laufbahn als auch im Privatleben zur Folge haben.

Ohne professionelle juristische Hilfe ist es äußerst schwierig, einer Beweislastumkehr entgegen zu treten und solche Anschuldigungen zu entkräften – selbst wenn der Betroffene überzeugt ist, korrekt gehandelt zu haben. Daher ist es für Manager von immenser Bedeutung, sich frühzeitig durch geeignete Maßnahmen auf solche Risiken vorzubereiten.

Kann eine persönliche D&O-Versicherung bei der Beweislastumkehr helfen?

Der Nachweis, keine Pflichtverletzung begangen zu haben, erfordert juristische Expertise und ist meist mit hohen Kosten verbunden. Kommt es zum Prozess, kann es richtig teuer werden. Im Falle einer Niederlage müssen nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern auch die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite getragen werden. Hier hilft die persönliche D&O-Versicherung. Diese verfügt meist über einen integrierten passiven Rechtsschutz. Sie übernimmt nicht nur Verteidigungskosten bei unberechtigten Ansprüchen, sondern schützt auch vor den finanziellen Folgen tatsächlicher Fehlentscheidungen. So bleibt das Privatvermögen des Managers geschützt.

Wer kann von der Beweislastumkehr betroffen sein?

Nicht nur Geschäftsführer können wegen Sorgfaltspflichtverletzungen in die persönliche Haftung genommen werden. Auch andere Organe eines Unternehmens sowie Beauftragte wie beispielsweise Abwickler und Liquidatoren, Compliance-Beauftragte, Kontrollorgane, Leitende Angestellte, Prokuristen, sind betroffen. Für sie bietet eine persönliche D&O-Versicherung ebenfalls Schutz – und das zum kleinen Preis. Damit ist sie ein wichtiger Begleiter, um die berufliche und private Existenz von Führungskräften zu sichern.

Fazit

Führungskräfte stehen bei Unternehmenskrisen oft im Mittelpunkt und sind Vorwürfen der Pflichtverletzung ausgesetzt, die ihre berufliche und private Existenz gefährden können. Besonders herausfordernd ist die Beweislastumkehr, die Manager verpflichtet, ihre Unschuld zu beweisen, während das Unternehmen lediglich den Schaden und ein bestimmtes Verhalten darlegen muss. Frühzeitige Vorsorge durch Dokumentation ist daher entscheidend, um sich gegen solche Anschuldigungen zu schützen. Ergänzend bietet eine persönliche D&O-Versicherung wertvolle Unterstützung, indem sie rechtliche Verteidigungskosten übernimmt und das Privatvermögen des betroffenen Managers sichert – sowohl bei unberechtigten als auch berechtigten Vorwürfen. So können Führungskräfte ihr Risiko minimieren und sich weitreichend absichern.

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