Persönliche Haftung bedeutet, dass das Organmitglied haftet, auf dem die begangene PflichtverletzungAls Pflichtverletzung im Sinne der D&O-Versicherung wird ein Fehlverhalten der beruflichen Tätigkeit der Organe verstanden. Dies kann auch eine Unterlassung z.B. von Aufsichts- oder Organisationspflichten sein. Pflichtverletzungen können sein: Fehlerhafte Personalauswahl und -kontrolle, Beteiligungserwerb und -veräußerung ohne hinreichende Due Diligence, Erwerb/Fortführung unrentabler Einheit... zurückzuführen ist. Und zwar persönlich und uneingeschränkt. Organmitglied ist beispielsweise der Manager, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist u.a. Persönliche Haftung bedeutet auch, Haftung mit dem gesamten Privatvermögen.