Persönliche Haftung bedeutet, dass das Organmitglied haftet, auf dem die begangene Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Und zwar persönlich und uneingeschränkt. Organmitglied ist beispielsweise der Manager, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist u.a. Persönliche Haftung bedeutet auch, Haftung mit dem gesamten Privatvermögen.