Die Anstellungsvertragsrechtsschutz ist, neben D&O Versicherung und Manager Straf-Rechtsschutz, eine der drei tragenden Säulen für die nachhaltige Absicherung des Unternehmensleiters. Ob Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist oder auch Aufsichtsrat, Wettbewerb und Kostendruck, sind gerade für diesen Personenkreis oft persönlich gefährlich. Viel mehr als mancher es glaubt, bevor er es dann selbst erlebt.
In schwierigen Zeiten verpufft zu oft die Illusion von friedlicher Zusammenarbeit für den gemeinsamen Erfolg. Schnell ist eine der Partei der Meinung, ohne die andere wäre man doch schneller oder erfolgreicher. Zwangsläufig werden Interessenkonflikte geboren, die bisher unbekannt waren. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche besonderen Risiken hinsichtlich des Anstellungsvertrags bei Managern bestehen und wie man sich clever und kostengünstig mit dieser spezialisierten Rechtsschutzversicherung davor schützen kann.
Eine Anstellungsvertragsrechtsschutz Versicherung ist für Organe eines Unternehmens, eines Vereins oder einer Stiftung nötig und sinnvoll. Hierzu gehören der Geschäftsführer, der Vorstand sowie das Mitglied eines Aufsichtsrates. Schon auf Grund der Position ist man einem erheblich höheren Risiko ausgesetzt. Hinzu kommt das Fehlen der Privilegien eines normalen Arbeitnehmers. Kündigungs- und arbeitsrechtliche Schutzgesetze gelten für Organe nicht. Das treibt die Kosten in aller Regel um ein Vielfaches in die Höhe. All das kann nur die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abdecken und auch vor dem zuständigen ordentlichen Gericht Kostenschutz leisten.
Kostendruck und Wettbewerb sind die Auslöser Nr.1 für Streitigkeiten mit dem Unternehmen. Wir arbeiten in Zeiten von hartem Wettbewerb, Energiekrise und stetig steigendem Kostendruck. Hier beginnen Umstrukturierungen und Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen oft mit einem Austauschen einzelner Geschäftsführer oder der gesamten Geschäftsleitung. Selbst Start Up-Unternehmen sollen immer schnell schwarze Zahlen schreiben.
Ein Grund für die fristlose Kündigung oder eine Abberufung ist in jedem Unternehmen schnell gefunden. Eine Unterstellung bzgl. Spesenabrechnung oder Ähnlichem genügt schon, damit sich der fleißige Manager von heute auf morgen ohne Einkommen wiederfindet. Jetzt will der “alte” Manager aber seine Rechte durchsetzen und das Vorgehen des Unternehmens nicht einfach so hinnehmen. Es geht um viel Geld, Abfindungen, Boni oder Pensionszahlungen. Was ihm eigentlich alles vertraglich zugesichert wurde, muss nun vor Gericht eingeklagt werden. Ein guter und spezialisierter Anwalt ist jetzt so wichtig wie eine entsprechende Anstellungsvertragsrechtsschutz Versicherung optimal ist.
Im Anstellungsvertrag finden sich üblicher Weise Vereinbarungen zum Gehalt, Urlaub oder auch zum Dienstwagen. Darüber hinaus werden auch Vereinbarungen zu gewinn- oder umsatzabhängigen Sonderzahlungen sowie Pensionszusagen und auch wichtigem Versicherungsschutz getroffen. All diese Vereinbarungen sollen dauerhaft gelten und einige sogar über das Ende des Mandats hinaus. Wenn dann die Situation eintritt, dass das Unternehmen in seinem Manager nicht mehr ausreichend Mehrwert sieht, entstehen genau dadurch Interessenkonflikte hinsichtlich der Vereinbarungen im Anstellungsvertrag. Nicht selten werden diese dann erbittert ausgetragen.
Besonders wichtig ist erst einmal eine ausreichende Versicherungssumme für gerichtliche und auch außergerichtliche Auseinandersetzungen.
Das Augenmerk ist auf die Versicherungssumme für die außergerichtlichen Auseinandersetzungen zu richten. Viele Versicherer bieten hier im Standard nur ein SublimitDie von der eigentlichen Versicherungssumme abweichende Obergrenze einer Maximalentschädigung bezeichnet man als Sublimit. Da in Manager-Versicherungen sehr oft individuell abweichende und selten einheitliche Versicherungssummen vereinbart werden, ist das Sublimit hier oft prozentual von der Gesamtversicherungssumme deklariert. Sehr oft wird fälschlich angenommen, ein Sublimit wäre eine z… von 25.000€ bis 50.000€ an. Die meisten Streitigkeiten beginnen aber außergerichtlich und viele davon enden auch schon außergerichtlich, u.a. durch gute anwaltschaftliche Interessenvertretung. Somit muss die Vereinbarung eines Sublimit für diesen Bereich auch schon einmal als unzureichend bezeichnet werden.
Weitere wesentliche Anforderungen an eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung sind auch die Mitversicherung freier Honorarvereinbarungen (kaum Ein Anwalt arbeit in diesem Bereich noch nach Rechtsanwaltsvergütungsordnung, Mitversicherung von Gewinnbeteiligungsvereinbarungen, präventive Prüfung des Anstellungsvertrags sowie auch schon die Beratung bei möglichen Aufhebungsvereinbarungen.
Erster anzulegender Maßstab ist das jährliche Bruttoeinkommen des Managers, inklusive aller Sonderzahlungen und Zusatzleistungen. Hinzu kommen zu erwartende Anwalts- und Gerichtskosten, welche die Anstellungsvertragsrechtsschutz Versicherung mit abdecken soll und kann. Diese verursachen nicht selten einen Aufschlag von 50 – 100% auf das errechnete Jahres-Bruttoeinkommen. Jetzt wäre noch zu bedenken, dass man sich schnell in Streitsummen wiederfindet, die mehrere Jahreseinkommen oder Pensionszusagen zur Grundlage haben.
Auch wenn dies alles nur Anhaltspunkte sein können und es immer auf den persönlichen Einzelfall ankommt, ist wohl schnell klar, dass Versicherungssummen bis 300.000€ schnell knapp werden können.
Anstellungsverträge von Geschäftsführern, Vorständen und allen Organen von Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich Dienstverträge und nicht klassischen Arbeitsverträgen gleichgestellt. Daher müssen alle Kündigungs-, Abfindungs-, Honorar- oder Bonusstreitigkeiten seitens des Managers vor ordentlichen Gerichten verhandelt werden. Die Stundenlöhne namhafter Arbeitsrechtler liegen hierfür zwischen 350€ und 500€. Dadurch und durch die Nichtzuständigkeit der Arbeitsgerichte, entsteht schnell ein unkalkulierbar hohes Kostenrisiko.
Dies ergibt sich auch daraus, dass der Streit regelmäßig vor dem Landgericht landet, was wiederum die Notwendigkeit eines Anwalts mitbringt. Wenn der Manager den Rechtsstreit dann verliert, werden ihm im Gegensatz zum Arbeitsgericht, die Gesamtkosten des Rechtsstreits in Rechnung gestellt. Er hat nicht nur seine eigenen Gerichts- und Prozesskosten zu tragen, sondern auch die der Gegenseite. Wohl dem, der rechtzeitig eine gute Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung abgeschlossen hatte.
Eine Familienrechtsschutzversicherung bietet in der Regel nur Arbeitsrechtsschutz für abhängig Beschäftigte und in seltenen Fällen für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Für Streitigkeiten aus organschaftlicher Tätigkeit eines Unternehmensleiters besteht üblicherweise kein Versicherungsschutz. Bereits die für eine klassische Arbeitsrechtsschutz notwendige Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes ist nicht gegeben. Weiterhin besteht für den Geschäftsführer oder Unternehmensleiter keine abhängige Beschäftigung.
Der Geschäftsführer bzw. Unternehmensleiter selbst hat auch deutlich weitreichendere Ansprüche an den Versicherungsschutz als ein klassischer Arbeitnehmer. Das hängt auch sehr viel daran, dass man als Organ des Unternehmens eben nicht die arbeitsrechtlichen Privilegien genießt und im Zweifel das volle Risiko auch hinsichtlich der Prozesskosten zu tragen hat. Nur eine Manager Anstellungsvertragsrechtsschutz Versicherung kann diese besonderen Bedürfnisse auch abbilden und sollte frühzeitig abgeschlossen werden.
Der häufigste Eintritt in Streitigkeiten zum Anstellungsvertrag ist immer außergerichtlich. Noch vor Jahren haben sich die Rechtsschutzversicherer nicht an diesen Bereich heran getraut. Inzwischen bieten nahezu alle Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherer auch wenigstens eine begrenzte Versicherungssumme für den außergerichtlichen Bereich an. Dies ist auch nur noch selten kostspieliger. Onlinebeiträge zum Thema außergerichtlicher Rechtsschutz, wie dieser hier bei Haufe, sind da leider nicht mehr ganz aktuell. Ein Premium-Versicherer bietet inzwischen sogar ohne zusätzliche Summenbegrenzung und mit voller Versicherungssumme Policen an.
Eine reine Prüfung ist vom Grundsatz kein Rechtsschutzfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, da der dafür nötige Streit nicht vorliegt. Aber mit einer Premium Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist dies dennoch durchaus möglich und sinnvoll. Eine juristisch klar formulierter Anstellungsvertrag schützt regelmäßig schon im Vorfeld vor Streitigkeiten um die Auslegung des Gewollten und mindert das Streitrisiko. Das haben schon einige Versicherer erkannt und in Ihren Versicherungsbedingungen umgesetzt.
Wie auch bei der Prüfung des Anstellungsvertrages, liegt für die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung auch hier kein wirklicher Rechtsschutzfall vor. Somit besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Da aber die Versicherer nach und nach auch hier die Erfahrung machen, dass vorbeugende Beratung oft deutlich günstiger ist, als ohne juristische Prävention in den Rechtsstreit zu gehen, umfasst eine Premium Police in der Regel auch schon diese Zusatzleistungen.
Für Mandate im Ausland, zu denen eine Entsendung entsprechend dem in Deutschland geschlossenen Anstellungsvertrag vorliegt, besteht in der Regel auch Versicherungsschutz.
Begründet die Tätigkeit für ein ausländisches Unternehmen ein im Ausland geschlossener Anstellungsvertrag oder hat der Manager seinen ständigen Wohnsitz ebenfalls im Ausland, wird es schon deutlich schwieriger. Teilen Sie unserem Berater am Besten die Umstände mit, damit wir in Ihrem individuellen Einzelfall die Inkludierung in Ihre gewünschte Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung verbindlich prüfen können.
Üblicherweise liegen die Wartezeiten bei Neubeantragung einer Anstellungsvertragsrechtsschutz Versicherung zwischen 3 und 6 Monaten. Einige Versicherer unterscheiden hier auch nach außergerichtlicher Streitigkeit und gerichtlicher Streitigkeit, für die Kostenübernahme gewünscht wird. Optional können wir bei einigen Tarifen auch einen Verzicht auf Wartezeiten anbieten. Genaueres zu den Wartezeiten bei der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung finden Sie in den Leistungsdetails des jeweiligen Tarifes im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Vergleich.
Generell vereinbaren Sie die Selbstbehalte individuell bei Beantragung der Police. Dies aber nur im vom Versicherer angebotenen Rahmen. Bis vor kurzer Zeit war noch bei jeder Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für den außergerichtlichen Bereich eine generelle Selbstbeteiligung von 2.500,- € pro Schadenfall üblich. Im gerichtlichen Bereich verzichten alle Versicherer auf eine generelle Selbstbeteiligung. LeCura.de bietet Ihnen inzwischen teils exklusiv auch Tarife an, bei denen ein genereller Verzicht auf eine Selbstbeteiligungen Bestandteil ist. Schauen Sie hierzu im Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Vergleich vorbei.
Eine Anstellungsvertragsrechtsschutz Versicherung können Sie genau so wie auch der klassische Arbeitnehmer von der Steuer absetzen. Diese Versicherung ist als Werbungskosten in der Steuererklärung einzutragen.
Beachten Sie bitte dabei Folgendes. Die Angabe in der Steuererklärung lohnt sich erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten 1.000€ übersteigen. Denn diese 1000€ sind bereits pauschal enthalten. Dies sollte aber in der Regel gegeben sein.
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