Die von der eigentlichen Versicherungssumme abweichende Obergrenze einer Maximalentschädigung bezeichnet man als Sublimit. Da in Manager-Versicherungen sehr oft individuell abweichende und selten einheitliche Versicherungssummen vereinbart werden, ist das Sublimit hier oft prozentual von der Gesamtversicherungssumme deklariert.
Sehr oft wird fälschlich angenommen, ein Sublimit wäre eine zusätzliche Versicherungssumme. Dem ist nicht so, ein Sublimit wird der vereinbarten Gesamtdeckungssumme entnommen.