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Nicht selten haben neue Geschäftsführer ihre Tätigkeit schon begonnen. Dann kommen irgendwoher warnende Worte und schnell sucht man der Form halber nach einem Vordruck für den Dienstvertrag im Internet. Man glaubt sich doch längst einig und will die Harmonie mit dem neuen Arbeitgeber nicht gleich mit harten Verhandlungen strapazieren und vielleicht noch als “übertrieben pedantisch” auffallen. Der nächste Typus Geschäftsführer ist schon deutlich erfahrener und verhandelt vorher. Er beauftragt einen Anwalt mit der Gestaltung seines Dienstvertrages. Benennt diesem seine Eckpunkte und letztendlich ist man sich mit den Gesellschaftern einig und unterzeichnet gegenseitig. Doch was eint diese 2 Geschäftsführer trotz so unterschiedlicher Vorgehensweise?

Beide haben auf die jeweils eigene Art sich ein Gefühl der Sicherheit geschaffen und man glaubt, das Notwendige geregelt zu haben. Dunkle Wolken, die es meist doch nur bei anderen gibt, sind gerade in dieser Anfangsphase für beide Geschäftsführer gefühlte Lichtjahre weit weg. Was die Vorgenannten offenbar beide nicht wussten, eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung hätte u.U. bereits Großteile der Kosten für die anwaltschaftliche Prüfung ihres Anstellungsvertrages übernommen. Nicht selten geht es dabei schon um mehrere Tausend Euro. Rechtzeitige und sachkundige Beratung der Geschäftsführer hätte hier schon viel Geld gespart. 

Man kann Anfangs schon wichtige Weichen durch eine sachkundige Gestaltung des Anstellungsvertrages stellen und das sollte man auch unbedingt nicht verpassen. Beim Anstellungsvertrag eines GmbH Geschäftsführers, ebenso wie beim Vorstand und Prokuristen, geht es aber noch um viel mehr. Wettbewerbs- und Kostendruck, Umstrukturierungen o.ä. führen dann im weiteren Verlauf doch nicht selten zu “Meinungsverschiedenheiten”  die auch Regelungen aus dem Anstellungsvertrag betreffen. Letztendlich geht es neben dem guten Ruf als Geschäftsführer auch um viel Geld. Je mehr Geld, umso seltener wird die ursprünglich erwartete “gemütliche Einigung” der Parteien dann auch Wirklichkeit. 

… In der Situation nun beim Anwalt ratsuchend angekommen, wird man dann darauf hingewiesen, dass es leider im vorgelegten, sogar bestens formulierten Dienstvertrag, noch viel Spielraum für Auslegungen und damit verbundene Stolperfallen und Risiken gibt. Alles noch kein Problem, der Fachanwalt legt einem nun noch eine individuelle Honorarvereinbarung vor, erklärt dies als durchaus üblich und er hätte gern eine Unterschrift um weiter tätig werden zu können. … Nach kurzem Überschlagen stellt man dann fest, dass dies Unterschrift selbst außergerichtlich schon nahezu jede Haushaltskasse zum implodieren bringt.   

Ein kurzer Anruf beim Fachberater von LeCura und der Geschäftsführer wird sichtlich entspannter. Die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung, welcher der GmbH Geschäftsführer mit Übernahme des Mandates bei LeCura abgeschlossen hatte, übernimmt sogar die Kosten der Honorarvereinbarung, so gleich die telefonische Auskunft. LeCura unterstützt und regelt alles Notwendige direkt und sofort im Hintergrund. Jetzt kann der Anwalt beginnen  und der Geschäftsführer sich wieder schöneren Dingen widmen. … Ja so gehen die Geschichten unserer Mandanten meistens aus. 

Worauf Sie achten und welche Leistungen Sie in der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz unbedingt inkludieren sollten, erfahren Sie in unserer Beratung und in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis:

Wozu braucht der Geschäftsführer eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz?

Wettbewerbs- und Kostendruck in den Unternehmen sind die Nummer 1 der Auslöser für Streitigkeiten rund um den Anstellungsvertrag. Wenn er gewünscht wird, ist ein Kündigungsgrund für jedes Unternehmen leicht und schnell gefunden. Eine solche Police benötigt man dann in erster Linie zum Zwecke der Kostendeckung. In Verfahren vor Landgerichten (Arbeitsgerichte sind hier nicht zuständig)  entstehen aufgrund der sehr hohen Streitwerte auch ganz schnell dementsprechend hohe Kostenrisiken.

Relevante Grundlagen von Anstellungsverträgen

In Anstellungsverträgen sind nicht nur Vereinbarungen zum Gehalt, Urlaub oder zu einem Dienstwagen getroffen. Meist finden sich auch Vereinbarungen zu gewinn- oder umsatzabhängigen Sonderzahlungen, Pensionszusagen und auch zugesagtem Versicherungsschutz im Anstellungsvertrag wieder. 

Letzteres ist auch ein sehr wesentlicher und oft unterschätzter Punkt für den GmbH Geschäftsführer. Jeder Anstellungsvertrag solle auch hinreichend Aussagen dazu treffen, welchen Mindest-Versicherungsumfang  u.a. die Unternehmens- D&O  Versicherung zur Verfügung stellen muss. Dies ist nicht nur die Absicherung der persönlichen Haftung aus dem laufenden Mandat, sondern sollte auch über die Beendigung des Mandates hinaus für die Nachhaftung zur Verfügung stehen. 

Aber auch viele weitere Vereinbarungen sollen über das Ende des Mandates hinaus Wirkung haben. Genau dann, wenn der GmbH Geschäftsführer in aller Regel für das Unternehmen keinen Mehrwert mehr darstellt. Mit Beendigung des Mandates ist der Interessenkonflikt somit oft vorprogrammiert und wird erbittert ausgetragen.

Kommt eine klassische Arbeitsrechtsschutz auch in Frage?

Zum Ersten, versichert die klassische Arbeitsrechtsschutzversicherung ausschließlich Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten. Das Arbeitsgericht ist aber nicht für Organe von Unternehmen zuständig. Dies sind die ordentlichen Gerichte. Der GmbH Geschäftsführer findet sich somit in aller Regel bei Streitigkeiten um seinen Anstellungsvertrag vor dem Landgericht wieder. 

Weiterhin gehört der GmbH Geschäftsführer ebenso wie der Vorstand, der Prokurist oder der Aufsichtsrat zu den nicht durch Schutzgesetze privilegierten Personen. Von schützenden Regelungen, wie z.B. dem Arbeitszeit- oder Kündigungsschutzgesetz, kann diese Personengruppe nicht profitieren. Dies führt zu deutlich häufigeren und auch deutlich kostenintensiveren Auseinandersetzungen. Hinzu kommt auch das enorme Risiko im Falle des Unterliegens. Wer möchte schon alle Gerichts- und Anwaltskosten, auch die der Gegenseite, tragen müssen? All das unterscheidet vom Versicherungsumfang einer klassischen Arbeitsrechtsschutz Versicherung und macht die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für GmbH Geschäftsführer so unentbehrlich.

Was sollte die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz beinhalten?

Hier ist in erster Line eine ausreichende Versicherungssumme für gerichtliche und besonders auch außergerichtliche Streitigkeiten zu nennen. Angebote einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für GmbH Geschäftsführer, die lediglich 25.000€ Versicherungssumme für außergerichtliche Streitigkeiten zur Verfügung stellt, müssen in den meisten Fällen als unzureichend bezeichnet werden. Ein Sublimit für außergerichtliche Streitigkeiten muss heutzutage nicht mehr die Versicherungssumme für eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz der GmbH Geschäftsführer einschränken.

Weitere Anforderungen sind u.a.:

Was ist beim Beginn und Vertragsdauer zu beachten?

Die Police sollte nicht erst mit Mandatsbeginn, sondern so frühzeitig wie möglich abgeschlossen werden, um auch Vertragsverhandlungen zu inkludieren. 

Nur in den seltensten Fällen kommt eine Kündigung mit dem Ende des Mandates in Betracht. Viel mehr sollte dem Versicherer das Mandatsende und dann ein neuer Anstellungsvertrag mitgeteilt werden. Auch, wenn die neue Anstellung noch auf sich warten lässt. Großes Augenmerk ist auf den Versicherungsschutz während neuer Vertragsverhandlungen zu richten.

Ebenso sollen viele Vereinbarungen über das Ende des Anstellungsvertrages hinaus wirken. Wenn man ausgerechnet in dieser Phase der höchsten Streitwahrscheinlichkeit seinen Versicherungsschutz aufkündigt, wären die Folgen nun ohne Anstellungsvertrags-Rechtsschutz unter Umständen fatal. 

Wie verhält es sich mit dem Thema Anwaltswahl?

In den meisten Policen ist zwischenzeitlich eine freie Anwaltswahl implementiert. 

Viele Versicherer unterhalten auch ein eigenes Netzwerk von spezialisierten und kompetenten Fachanwälten, mit denen man in der Vergangenheit bereits gut zusammen gearbeitet hat. Man ist im Schadenfall sodann nicht auf den Freundes- und Bekanntenkreis angewiesen, um seine kompetente Interessenvertretung organisieren zu können. 

In den Fällen, bei denen auch freie Honorarvereinbarungen zum Versicherungsumfang gehören, sollten diese aber vorab im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeitsgrad der anwaltschaftlichen Vertretung mit dem Versicherer abgestimmt werden. 

Welche Deckungssumme sollten sie wählen?

Für die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz sind die Angebote aktuell bei Versicherungssummen von 300.000€ bis zu einer Million €. Üblich sind 500.000€. Es kann aber für den GmbH Geschäftsführer in seiner Anstellungsvertrags-Rechtsschutz auch Sinn machen, Versicherungssummen jenseits von 500.000€ zu vereinbaren. Die Kostenlast tangiert die Betroffenen sonst höchst persönlich. Vom Unternehmen werden diese natürlich nicht übernommen.

Was ist für außergerichtliche Streitigkeiten zu beachten?

Der überwiegende Teil von Streitigkeiten beginnt außergerichtlich. Aufgrund des hohen Prozessrisikos (die unterlegene Partei zahlt meist die Gesamtkosten) besteht oft ein großes Interesse der Parteien an einer außergerichtlichen Streitbeilegung.  

Die Zeiten, in denen Versicherer für die Anstellungsvertrags-Rechtsschutz des GmbH Geschäftsführers nur Kostendeckung im gerichtlichen Bereich angeboten haben, sind glücklicher Weise vorbei. Dennoch sind einige Versicherer noch sehr zögerlich und bieten nur innerhalb eines Sublimits von 25.000€ bis 50.000€ Versicherungsschutz für außergerichtliche Streitigkeiten an.  

Prüfen Sie, ob Ihnen die Versicherungssumme  mit der Einschränkung auch ausreicht und ggfs., ob es nicht für Ihre Situation auch ein Angebot ohne Summeneinschränkung im außergerichtlichen Bereich gibt. Beachten Sie auch, dass es auch Angebote gänzlich ohne Versicherungsschutz im außergerichtlichen Bereich gibt.

Mandate im Ausland - sind diese mitversichert?

Für Mandate im Ausland ist grundsätzlich in zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden. 

Handelt es sich um Mandate, die als Bestandteil eines in Deutschland geschlossenen Anstellungsvertrags wahrgenommen werden, vielleicht sogar noch innerhalb der Grenzen der EU, so können diese regelmäßig vom Versicherungsschutz umfasst werden. 

Werden Mandate mit einem alleinig im Ausland geschlossenen Anstellungsvertrag ausgeübt, womöglich noch begleitet von einem Wohnsitz im Ausland, wird es schon deutlich schwieriger.

In beiden Fällen sollte eine eingehende Prüfung des Versicherungsumfangs bereits vor Beantragung erfolgen. Dies gilt auch für den Wechsel des Anstellungsvertrages. Selbstverständlich übernehmen das unsere Fachspezialisten auf Wunsch auch für Sie.

Wie ist es mit Beratungsleistungen bei Aufhebungsverträgen?

Sehr oft wird diese Frage an uns herangetragen. Beratungsleistungen bei Aufhebungsverträgen ist ein sehr wichtiger Punkt und dennoch kein klassischer Rechtsschutzfall. Es liegt kein Rechtsstreit vor, der den Versicherungsschutz in der Regel auslösen würde. Im Gegenteil, man möchte sich friedlich einigen und trennen. Einige Versicherer haben hier auch für sich das Potenzial zur Streitvermeidung erkannt. Somit sind Beratungsleistungen bei Aufhebungsverträgen  zwar nicht im Basisschutz, aber inzwischen in Premium Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Policen inkludiert.

Kann ich meinen Anstellungsvertrag prüfen lassen?

Bei der Prüfung von Anstellungsverträgen verhält es sich ähnlich wie bei den Beratungsleistungen für Aufhebungsverträge. Auch hier kann eine frühzeitige anwaltschaftliche Beratung und Prüfung Ihre Interessen klarer definieren und schützen. 

Aber auch dieser Punkt ist in Ermangelung eines Rechtsstreites kein klassischer Rechtsschutzfall. Eine Premium Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für GmbH Geschäftsführer inkludiert  bis zu einem Sublimit aber auch die Übernahme dieser Kosten in den Versicherungsschutz.

Was sind Selbstbeteiligungen einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz?

Marktüblich ist immer noch eine generelle Selbstbeteiligung von 2.500€ pro Streitfall. Ausgenommen hiervon sind  regelmäßige Zusatzleistungen wie Beratungsrechtsschutz oder Prüfungen der Anstellungsverträge in Premium-Policen.  

Einige dieser empfehlenswerten Premium-Policen einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für GmbH Geschäftsführer bieten zwischenzeitlich aber auch eine reduzierte Selbstbeteiligung von 1.000€ oder auch den gänzlichen Verzicht auf die Selbstbeteiligung an. 

Fazit:

Der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers, Vorstandes oder ähnlicher Organe bietet viele mögliche Fallstricke, die zum Streitpunkt werden können.  Löst sich, wie aktuell leider immer öfter, die Hoffnung auf eine friedliche Beilegung der Konfliktes in Luft auf, kann es sehr schnell sehr teuer werden. 

Eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für GmbH Geschäftsführer ist schon daher unverzichtbar für nahezu jedes Organ eines Unternehmens. Aber derartige Policen sind sehr komplex und die Angebote am Markt sind sehr unterschiedlich. Nutzen Sie daher unseren kompetenten Beratungsservice, um genau die eine für Sie passende Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Versicherung zu finden und möglichst frühzeitig abzuschließen. 

Lassen Sie die Police möglichst zeitnah bei Veränderungen durch uns anpassen, um einen durchgehenden Versicherungsschutz sicher zu stellen. 

Nutzen sie möglichst Premium-Policen. Diese bieten Ihnen den umfassendsten Versicherungsschutz ohne bzw. mit geringer Selbstbeteiligung. Auch der erweiterte Beratungsrechtsschutz oder die Prüfung von Anstellungsverträgen können Sie somit kostenfrei nutzen, um Ihre Interessen auf juristisch belastbare Füße zu stellen.