Mandat
Im Wirtschaftlichen Sinne versteht man unter einem Mandat den Auftrag oder Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen und Erledigung bestimmter Aufgaben in einem Unternehmen. Das Wort “Mandat” stammt vom lateinischen Wort “mandare” ab und bedeutet soviel wie beauftragen, befehlen. Nicht nur in der Wirtschaft wird der Begriff Mandat verwendet, sondern auch in einer Reihe weiterer Gebiete. Beispiele hierfür sind: für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers; für den Auftrag zur treuhänderischen Verwaltung fremden Territoriums an einen Staat oder die Völkergemeinschaft; als Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, UN-Mandat; als Erlaubnis an den Zahlungsempfänger, Lastschriften einzuziehen, SEPA-Mandat. Weiterhin wird der Begriff bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe (Strafmandat, Bußgeldbescheid) verwendet.