Mandat

Mandat

Im Wirtschaftlichen Sinne versteht man unter einem Mandat den Auftrag oder Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen und Erledigung bestimmter Aufgaben in einem Unternehmen. Das Wort “Mandat” stammt vom lateinischen  Wort “mandare” ab und bedeutet soviel wie beauftragen, befehlen. Nicht nur in der Wirtschaft wird der Begriff Mandat verwendet, sondern auch in einer Reihe weiterer Gebiete. Beispiele hierfür sind: für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsprüfers; für den Auftrag zur treuhänderischen Verwaltung fremden Territoriums an einen Staat oder die Völkergemeinschaft; als Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, UN-Mandat; als Erlaubnis an den Zahlungsempfänger, Lastschriften einzuziehen, SEPA-Mandat. Weiterhin wird der Begriff bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe (Strafmandat, Bußgeldbescheid) verwendet.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner