Pflichtverletzung

Pflichtverletzung im Sinne der D&O Versicherung

Als Pflichtverletzung im Sinne der D&O-Versicherung wird ein Fehlverhalten der beruflichen Tätigkeit der Organe verstanden. Dies kann auch eine Unterlassung z.B. von Aufsichts- oder Organisationspflichten sein. Pflichtverletzungen können sein: Fehlerhafte Personalauswahl und -kontrolle, Beteiligungserwerb und -veräußerung ohne hinreichende Due Diligence, Erwerb/Fortführung unrentabler Einheiten, Fehlerhafte Bilanzerstellung bei Nichtbeachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze, Organisationsmängel in der Betriebssicherheit & Produktentwicklung, Insolvenzverschleppung, Normiert sind Pflichten, Verantwortlichkeiten und Folgen exemplarisch in § 130 OWiG, § 43 GmbHG sowie im § 91 AktG und § 93 AktG.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner