Pflichtverletzung im Sinne der D&O Versicherung
Als Pflichtverletzung im Sinne der D&O-Versicherung wird ein Fehlverhalten der beruflichen Tätigkeit der Organe verstanden. Dies kann auch eine Unterlassung z.B. von Aufsichts- oder Organisationspflichten sein. Pflichtverletzungen können sein: Fehlerhafte Personalauswahl und -kontrolle, Beteiligungserwerb und -veräußerung ohne hinreichende Due DiligenceDue Diligence Due Diligence (DD) ist die englische Bezeichnung für eine sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens in seinen wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Stärken und Schwächen. Die als Due Diligence bezeichnete Unternehmensanalyse wird durch Fachleute und externen Beratern wie Anwälten, Wirtschaftsprüfern und andere vor dem Kauf von Unternehmen, Unter…, Erwerb/Fortführung unrentabler Einheiten, Fehlerhafte Bilanzerstellung bei Nichtbeachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze, Organisationsmängel in der Betriebssicherheit & Produktentwicklung, Insolvenzverschleppung, Normiert sind Pflichten, Verantwortlichkeiten und Folgen exemplarisch in § 130 OWiG, § 43 GmbHG sowie im § 91 AktG und § 93 AktG.