Die Notfallkosten treten z.B. auf, wenn meist noch vor Schadenmeldung beim D&O Versicherer unverzüglich notwendige Verteidigungsmaßnahmen durch einen Rechtsvertreter eingeleitet werden müssen, um Fristen für die Verteidigung oder Beweiserhebung nicht zu versäumen. Der Versicherer übernimmt diese Notfallkosten im Regelfall, wenn er im Nachhinein unverzüglich über den Schadensfall informiert wird. In Der D&O Versicherung sind solche Notfallkosten meist beitragsfrei mitversichert.