Unter den Begriffen Außenhaftung und Außenansprüche werden in der D&O Versicherung Haftungsansprüche Dritter verstanden, welche gegen versicherte Personen gestellt werden. Als Dritte bezeichnet man außerhalb des Unternehmens stehende Personen. Diese können beispielsweise Lieferanten, Kunden, Wettbewerber, das Finanzamt bzw. der Insolvenzverwalter sein.
In erster Linie werden hier meist Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen gestellt. Für die Organe, deren Unternehmen nicht über eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht verfügen, wird die Außenhaftung bzw. gestellte Außenansprüche ebenso schnell von großer Bedeutung wie meist auch im Insolvenzfall des Unternehmens.