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Bei der persönlichen D&O-Versicherung handelt es sich um die Manager-Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung, bei der auch der Versicherte eigene Vertragshoheit hat. Dies hat viele Vorteile. Eigener Schutz wenn keine Unternehmens-D&O besteht, eine Police besteht aber die Versicherungssumme oder der Umfang persönlich nicht ausreicht, oder man auch das Risiko fremder Vertragshoheit ausschließen möchte.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die persönliche D&O-Versicherung viele Vorteile bietet und daher von jedem Organmitglied eines Unternehmens in Erwägung gezogen werden sollte. Dies gilt umso mehr, als dass eine persönliche D&O-Versicherung individuell mit einer Unternehmens-D&O-Versicherung kombinierbar ist.
Die Versicherungsprämie stellt Werbungskosten dar und kann somit grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Wir empfehlen jedoch dazu Ihnen Steuerberater zu befragen.