Pflichtverletzung im Sinne der D&O Versicherung
Als Pflichtverletzung im Sinne der D&O-Versicherung wird ein Fehlverhalten der beruflichen Tätigkeit der Organe verstanden. Dies kann auch eine Unterlassung z.B. von Aufsichts- oder Organisationspflichten sein. Pflichtverletzungen können sein: Fehlerhafte Personalauswahl und -kontrolle, Beteiligungserwerb und -veräußerung ohne hinreichende Due Diligence, Erwerb/Fortführung unrentabler Einheiten, Fehlerhafte Bilanzerstellung bei Nichtbeachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze, Organisationsmängel in der Betriebssicherheit & Produktentwicklung, Insolvenzverschleppung, Normiert sind Pflichten, Verantwortlichkeiten und Folgen exemplarisch in § 130 OWiG, § 43 GmbHG sowie im § 91 AktG und § 93 AktG.