D&O – Directors & Officers

D&O – Directors & Officers

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen hat in Deutschland viele Namen: D&O Managerhaftpflichtversicherung, D&O-Versicherung, Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter, Geschäftsführer-Haftpflicht, Aufsichtsrat-Versicherung wie auch Geschäftsführer-Versicherung.

Ursprünglich kommt der Name dieser Versicherung aber aus dem anglo-amerikanischen. D steht für Directors, sinngemäß die Unternehmensorgane & das O steht für Officers, sinngemäß die leitenden Angestellten.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner