D&O – Directors & Officers
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen hat in Deutschland viele Namen: D&O Managerhaftpflichtversicherung, D&O-Versicherung, VermögensschadenhaftpflichtAußenhaftung und Außenansprüche in der D&O Versicherung werden als Haftungsansprüche Dritter verstanden. für Unternehmensleiter, Geschäftsführer-Haftpflicht, Aufsichtsrat-Versicherung wie auch Geschäftsführer-Versicherung.
Ursprünglich kommt der Name dieser Versicherung aber aus dem anglo-amerikanischen. D steht für Directors, sinngemäß die Unternehmensorgane & das O steht für Officers, sinngemäß die leitenden Angestellten.