Fremdmandate
Für Leitungs-oder Aufsichtstätigkeiten können eigene leitende Organmitarbeiter in fremde Unternehmen entsendet werden. Diese Mandate in dritten Unternehmen bezeichnet man als Fremdmandate, welche im Rahmen einer D&O-Versicherung bei Bedarf berücksichtigt werden sollten.
Beim Begriff Fremdmandate unterscheidet der D&O Versicherer zwischen Entsendungen in Profit- und Non-Profit Unternehmen. Beide Begrifflichkeiten der Fremdmandate sind für gewöhnlich in einer Unternehmens- D&O abgedeckt und versichert.
Bei der persönlichen D&O Versicherung ist aber Einiges zu beachten. Persönliche D&O heißt, Versicherungsschutz für ein namentlich benanntes Organ und die namentlich bekannt gegebenen Mandate. Daher müssen Fremdmandate auch dem Versicherer gemeldet und ausdrücklich in den Vertrag eingeschlossen werden.