Geheimhaltungsklausel

Geheimhaltungsklausel

Im Rahmen einer D&O Versicherung ist eine Geheimhaltungsklausel die vertragliche Verpflichtung der versicherten Person, das Bestehen einer D&O-Versicherung nicht öffentlich anzuzeigen. Die Geheimhaltungsklausel wird aktuell für die persönliche D&O Versicherung vereinbart.

Hinter der Geheimhaltungsklausel steht eine wichtige Erkenntnis. Bei öffentlicher Bekanntgabe von D&O Versicherungsschutz ist die versicherte Person oft erste Anlaufstelle bei der Inanspruchnahme und potenzielles Ziel von Ansprüchen. Der Anspruchsteller hat durch die gesamtschuldnerische Haftung die freie Wahl der Inanspruchnahme. Verständlicherweise zielt dieser dann auf die größtmögliche Liquidität für seinen Anspruch und nicht auf den Verursacher. Die Geheimhaltungsklausel der persönlichen D&O Versicherung bedeutet daher nicht nur eine vertragliche Obliegenheit, sondern liegt auch im Interesse von D&O Versicherer und versicherter Person.

In unserem D&O Versicherung Vergleich führen wir auch D&O Deckungskonzepte, welche die Geheimhaltungsklausel beinhalten.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner