Gerichtsklausel – Öffentlichkeitsklausel

die Häufigsten Fragen und Antworten zum Begriff Gerichtsklausel – Öffentlichkeitsklausel

Als Experten, behalten wir die
Versicherer stets im Blick.

Das beinhalten neben der Qualität der Versicherungs-Bedingungen, auch das Regulierungsverhalten und die Verlässlichkeit der Versicherer im Schadensfall.

Gerichtsklausel - Öffentlichkeitsklausel

Die Gerichtsklausel in der D&O Managerhaftpflichtversicherung beschränkt den Beginn der Leistungspflicht des Versicherers auf den Zeitpunkt, an dem die Klage gegen die versicherte Person anhängig oder gerichtlich festgestellt ist. Der Versicherungsnehmerin ist der Gang an die Öffentlichkeit aufgezwungen, da bei vereinbarter Gerichtsklausel der Versicherungsschutz meist von der Pflicht zur Klageeinreichung abhängt.

Diese Klausel wird heute aber nur noch selten vereinbart, da es sinnvoller ist, bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung aktiv zu werden um mögliche Schadenfälle zu vermeiden oder einzudämmen. Die Gerichtsklausel wird auch als Öffentlichkeitsklausel bezeichnet.

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