Unter Konzernzugehörigkeit versteht man, dass für das Unternehmen eine einheitliche Leitung durch ein herrschendes Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe besteht.
Eine Mehrheitsbeteiligung, beispielsweise durch eine Holding, reicht für eine Konzernzugehörigkeit noch nicht aus. Hierfür müssen noch weitere Kriterien erfüllt sein. Bei Beantragung einer D&O Versicherung wird manchmal die Frage nach einer Konzernzugehörigkeit gestellt. Nachfolgende Hinweise sollten bei der Beantwortung beachtet werden: Unter einheitlicher Leitung stehen Unternehmen, wenn zwischen dem Unternehmen und zum Beispiel der Muttergesellschaft oder der Holding ein Beherrschungsvertrag besteht.
Gleiches gilt, wenn das Unternehmen sich verpflichtet hat, den Gesamtgewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (Gewinnabführungsvertrag) oder das Unternehmen in ein anderes Unternehmen eingegliedert ist. Umgangssprachlich wird Konzern oft als Synonym für ein mächtiges Großunternehmen verwendet. In der Betriebswirtschaftslehre und im Handelsrecht ist aber vorher zu prüfen, ob dies rechtlich auch als Konzern organisiert ist.