M&A – Mergers & Acquisitions

M&A - Mergers & Acquisitions

Mergers & Acquisitions (M&A, deutsch: Fusionen und Übernahmen) wird als Überbegriff für Unternehmenstransaktionen verwendet, bei denen sich Firmen, Unternehmen, natürliche Personen Kapitalverflechtungen eingehen oder Gesellschaften zusammenschließen, auch bei Eigentümerwechsel und den Ankauf und Verkauf von Anteilen. Ebenso wird die Veräußerung eines vererbten Unternehmens dem Begriff “Mergers & Acquisitions” zugeordnet. Unter Mergers & Acquisitions wird beschrieben der Vorgang des: Unternehmenskaufs; Unternehmensverkaufs; Unternehmensübernahme; Unternehmenszusammenschluss (Fusion). Hauptsächlich beschäftigen sich Investmentbanken, Wirtschaftsjuristen, Wirtschaftsprüfer und spezialisierte Berater mit Menger & Acquisition und es gilt bei den Investmentbanken zu der Corporate Finanz. Allgemein kann man Mergers & Acquisitions in die drei Phasen unterteilen: Vorbereitungsphase; Transaktionsphase; Integrationsphase. In der M&A Transaktion sind folgende Schritte zu nennen: 1. Auswahl des Zielunternehmens unter Einbeziehung eines M&A Beraters; 2. Ansprache des Unternehmens oder des Eigentümer; 3. Due Diligence (DD), d. h. die sorgfältige, vollständige Prüfung des Zielunternehmen; 4. anhand der Ergebnisse der Due Diligence wird die Transaktion endgültig strukturiert; 5. Bewertung und Preisverhandlung; 6. Vertragsabschluss (signing), evtl. nach Anmeldung der Transaktion bei der Wettbewerbsbehörde (Antitrust, Kartell, Closing); 7. Eigentumsübertragung und Zahlung. Die größeren Unternehmen verfügen meist über eigene M&A-Abteilungen, diese aber trotz allem meist auf externe Dienstleister zurückgreifen. In der Öffentlichkeit stehen M&A Transaktionen meist in der Kritik, da die Käufer meist strategische Ziele verfolgen, die mit Einsparungen verbunden sind und oft Arbeitsplätze abbauen. Der M&A-Markt hat allein in Deutschland ein Volumen von 200 Mio EUR pro Jahr.

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