Passiver Rechtsschutz

Passiver Rechtsschutz

Der Begriff Passiver Rechtsschutz bezeichnet bei einer D&O Versicherung, dass der Versicherer, neben den Leistungen für den Schadenersatz und die Schadenregulierung, auch die Kosten für Abwehr eines unbegründeten Anspruchs trägt. “Passiv” bedeutet dabei, dass sich Leistung wie Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten auf die Abwehr eines fremden Anspruchs (z.B. vom Auftraggeber) bezieht und nicht auf die Durchsetzung eigener Ansprüche. Diese außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten sowie das damit verbundene Kostenrisiko für nicht selten langwierige Auseinandersetzungen trägt dabei im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der D&O Versicherer. Zudem steht gerade bei spezialisierten Versicherern (wie z.B. der Hiscox) ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern für die Schadenbearbeitung zur Verfügung. Hinweis: Die Kosten für den passiven Rechtsschutz werden bei einigen Versicherern und Deckungskonzepten (z.B. Unternehmens D&O der R+V Versicherung) zusätzlich zur Deckungssumme für Schadenersatzzahlungen gezahlt. Die sogenannten Rechtsverteidigungskosten werden damit, nicht wie sonst üblich, der Gesamtversicherungssumme schmälernd, entnommen.

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