Räumlicher Geltungsbereich
Im Bereich einer D&O Versicherung ist der geographische Geltungsbereich von D&O Police zu D&O Police oft unterschiedlich. Nicht jeder Versicherer bietet tatsächlich uneingeschränkte weltweite Deckung und nicht jedes Unternehmen oder jedes Organ benötigt einen uneingeschränkten räumlichen Geltungsbereich der D&O Versicherung. Auch wenn in den meisten Policen von einem weltweiten Versicherungsschutz gesprochen wird, schließt doch mancher D&O Versicherer Common-Law-Länder aus oder bedarf hierfür zumindest eines gesonderten Einschlusses, um den räumlichen Geltungsbereich nicht einzuschränken. Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob ein wirklicher weltweiter räumlicher Geltungsbereich benötigt wird oder der Ausschluss der Common-Law-Länder eher unproblematisch ist. Nähere Informationen finden sie auch unter Common-Law.