Rückwärtsdeckung

Die Rückwärtsdeckung innerhalb der D&O-Versicherung bezieht sich auf Pflichtverletzungen, die vor dem Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden.

Hierbei ist zu beachten, dass die genauen Bedingungen der Rückwärtsdeckung vom jeweiligen Wording (Bedingungen) der D&O Police abhängt. Daher ist es immer ratsam, das genaue Wording der Police zu überprüfen oder einen spezialisierten Versicherungsberater zu konsultieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Rückwärtsdeckung in Ihrer D&O Police auch tatsächlich den Bedürfnissen und Risiken entspricht.

Im Vergleich zu einer normalen Haftpflichtversicherung bietet die Rückwärtsdeckung in einer D&O-Versicherung einen zusätzlichen Schutz. Während eine normale Haftpflichtversicherung in der Regel nur Schäden abdeckt, die nach dem Beginn der Police entstanden sind, kann die Rückwärtsdeckung in einer D&O-Versicherung auch Schäden abdecken, die vor dem Beginn der Police entstanden sind. Dies macht die Rückwärtsdeckung zu einem wichtigen Aspekt einer D&O-Versicherung.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

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