Subsidiaritätsklausel

Die Subsidiaritätsklausel in der D&O-VersicherungSubsidiaritätsklausel

Die D&O-Versicherung, auch bekannt als Managerhaftpflichtversicherung, ist für Unternehmensleiter einer der wesentlichsten Bestandteile des Risikomanagements im Unternehmen. Sie schützt Führungskräfte vor persönlicher Haftung für Entscheidungen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit treffen. Eine wichtige und oft übersehene Komponente dieser Versicherung ist die Subsidiaritätsklausel, die eine entscheidende Rolle bei den Grenzen des Versicherungsschutzes spielt.

Was genau ist die Subsidiaritätsklausel?

Die Subsidiaritätsklausel bestimmt, dass die Versicherung nur dann einspringt, wenn der Manager persönlich haftbar gemacht wird und keine anderen Versicherungen die Kosten übernehmen kann. Diese Klausel ist in den meisten D&O-Versicherungsverträgen enthalten und dient dazu, die Interessen des Versicherers zu schützen und sicherzustellen, dass die Versicherungsleistung der betroffenen D&O Police nur als letztes Mittel in Anspruch genommen wird.

Was ist das Wichtige an dieser Klausel?

Die Subsidiaritätsklausel dient dazu, eine Doppelversicherung zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr als den tatsächlichen Schaden ersetzt bekommt. Es ist wichtig, das Wording genau zu lesen und zu verstehen, um sich im Schadenfall vor bösen Überraschungen und einem Zweifrontenkrieg zu schützen. Somit ist festzuhalten das diese Klausel eher den Versicherer als den Manager schützt und die finanzielle Belastung eines Schadensfalls auf gegebenenfalls weitere vorhandene Versicherungspolicen zu verteilen versucht. Bei ungünstiger Ausgestaltung dieser Klausel kann sie für den Manager zu erheblichem Zusatzaufwand und zur Verzögerung der Schadensregulierung führen. 

Wie funktioniert die Subsidiaritätsklausel in der Praxis?

In der Praxis bedeutet die Subsidiaritätsklausel, dass der Manager zunächst versuchen muss, den Schaden von anderen Versicherungen begleichen zu lassen. Denn erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, tritt die D&O-Versicherung in Kraft. Dies kann bedeuten, dass der Manager entsprechende Schritte einleiten muss, um eine Entschädigung von der anderen Versicherung zu erhalten, noch bevor er einen Anspruch auf seine D&O-Versicherung geltend machen kann. Dies kann ein langwieriger und komplexer Prozess sein, der im Zweifel auch die Inanspruchnahme der Deckungsklage-Rechtsschutz-Versicherung nötig macht. Dies kann durch eine sorgfältige Prüfung und Beratung im Vorfeld des Abschlusses der D&O Police leicht vermieden werden.

Formen der Subsidiaritätsklausel

Es gibt hauptsächlich zwei Formen der Subsidiaritätsklausel:

    1. Einfache oder eingeschränkte Subsidiaritätsklauseln

      Diese Klauseln sehen vor, dass der Versicherer nicht haftet, wenn eine anderweitige Versicherung besteht und im konkreten Fall auch Deckung gewährt1. Ein Beispiel für eine einfache oder auch eingeschränkte Subsidiaritätsdeckung ist: “Ist der geltend gemachte Schaden auch unter einem anderen Versicherungsvertrag versichert, so geht der anderweitige Versicherungsvertrag vor. Die Leistungspflicht des Versicherers besteht in den meisten Fällen, insoweit keine weitere Police mit entsprechendem Deckungsschutz besteht oder der weitere Versicherer die Deckung abgelehnt hat.”
    2. Qualifizierte oder uneingeschränkte Subsidiaritätsklauseln

      Diese Klauseln können problematisch sein, da sie vorsehen, dass allein schon das bloße Bestehen einer anderweitigen Versicherung für dieselbe Gefahr und dasselbe Interesse die Leistungsfreiheit des Versicherers auslösen soll – unabhängig davon, ob der andere Versicherer im konkreten Fall leistungsfrei ist1.

Fazit

Die D&O-Versicherung ist ein immens wichtiger Bestandteil des Risikomanagements für Unternehmensleiter. Sie schützt Führungskräfte vor der persönlichen Haftung für berufliche Entscheidungen. Eine wesentliche Komponente dieser Versicherung ist die Subsidiaritätsklausel. Sie greift nur dann, wenn der Manager persönlich haftbar gemacht wird und keine anderen Versicherungen die Kosten decken könnten.

Die Subsidiaritätsklausel kann bei ungünstiger Ausgestaltung zu erheblichem Zusatzaufwand und Verzögerungen bei der Schadensregulierung für den Manager führen. Dann muss der Manager zunächst versuchen, den Schaden von anderen Versicherungen begleichen zu lassen, bevor die D&O-Versicherung einspringt. Dies kann ein sehr langwieriger und komplexer Prozess werden. 

Eine sorgfältige Prüfung des gegebenenfalls bestehenden anderweitigen Versicherungsschutzes und die kompetente Beratung zum Bedingungswerkes im Vorfeld des Abschlusses der D&O Police durch unsere Spezialisten hilft Ihnen, optimalen D&O Versicherungsschutz ohne böse Überraschungen im Schadenfall zu erhalten.


1) Quelle: haufe.de/ Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

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