Im deutschen Arbeitsrecht tragen Manager (leitende Angestellte) gegenüber “normalen” Angestellten ein deutlich höheres Prozess- und Kostenrisiko, da das gesamte Arbeitnehmerschutzrecht (z.B. für Entgelt- und Sonderzahlungen, Pensionen, Urlaubsansprüche oder z.B. auch Kündigungsschutz) für sie nicht gilt. Das heißt, aus dem Anstellungsvertrag entstehen viel öfter gerichtliche und handfeste Streitigkeiten mit dem Unternehmen oder den Gesellschaftern.
Ist dies dann nicht mehr zu vermeiden, trifft man sich meist bei sehr hohen Streitwerten vor einem ordentlichen Gericht. Eben nicht vor dem Arbeitsgericht. Mit der Konsequenz, Gerichts- und Anwaltskosten in voller Höhe bereits für die Klageeinreichung. Bei einem Unterliegen sind zusätzlich auch die kompletten Kosten der Gegenseite zu tragen. Hier kommt der ARAG Anstellungsvertrags-Rechtsschutz Komfort ins Spiel.