Allokationsklausel

Allokationsklausel

Die Allokationsklausel in der D&O Versicherung

Die Allokationsklausel beschreibt in D&O-Policen die Mischfallregelungen bei Haftungsansprüchen. Hierbei wird eine Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Sachverhalten, versicherten oder nicht versicherten juristischer Personen vorgenommen. Ebenso zwischen Ansprüchen gegen die Versicherungsnehmerin auf der einen Seite und der versicherten Person auf der anderen Seite.

Nach der Haftungsquote gelten die Anteile der entstehenden Kosten im Rahmen der D&O Versicherung als mitversichert. Der D&O Versicherer übernimmt die im Rahmen der Allokationsklausel entstandenen Abwehrkosten bzw. einstandspflichtige Vermögensschäden entsprechend der auf ihn entfallenden Haftungsquote.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

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