Das beinhalten neben der Qualität der Versicherungs-Bedingungen, auch das Regulierungsverhalten und die Verlässlichkeit der Versicherer im Schadensfall.
Die Allokationsklausel beschreibt in D&O-Policen die Mischfallregelungen bei Haftungsansprüchen. Hierbei wird eine Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Sachverhalten, versicherten oder nicht versicherten juristischer Personen vorgenommen. Ebenso zwischen Ansprüchen gegen die Versicherungsnehmerin auf der einen Seite und der versicherten Person auf der anderen Seite.
Nach der Haftungsquote gelten die Anteile der entstehenden Kosten im Rahmen der D&O Versicherung als mitversichert. Der D&O Versicherer übernimmt die im Rahmen der Allokationsklausel entstandenen Abwehrkosten bzw. einstandspflichtige Vermögensschäden entsprechend der auf ihn entfallenden Haftungsquote.
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