Die Allokationsklausel in der D&O Versicherung
Die Allokationsklausel beschreibt in D&O-Policen die Mischfallregelungen bei Haftungsansprüchen. Hierbei wird eine Abgrenzung zwischen versicherten und nicht versicherten Sachverhalten, versicherten oder nicht versicherten juristischer Personen vorgenommen. Ebenso zwischen Ansprüchen gegen die Versicherungsnehmerin auf der einen Seite und der versicherten Person auf der anderen Seite.
Nach der Haftungsquote gelten die Anteile der entstehenden Kosten im Rahmen der D&O Versicherung als mitversichert. Der D&O Versicherer übernimmt die im Rahmen der Allokationsklausel entstandenen AbwehrkostenAbwehrkosten sind die Kosten, die bei der Verteidigung gegen eine persönliche Schadenersatzforderung anfallen. Diese Kosten können sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich anfallen. bzw. einstandspflichtige Vermögensschäden entsprechend der auf ihn entfallenden Haftungsquote.