Abwehrkosten

Abwehrkosten D&O Versicherung

Abwehrkosten in der D&O Versicherung

Die D&O-Versicherung  stellt nicht nur Organe und leitenden Angestellten eines Unternehmens von berechtigten Ansprüchen frei.  Sie schützt dieser Personen bereits weit im Vorfeld vor Ansprüchen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Unternehmen entstehen können. Mit der umfangreichen Übernahme von Abwehrkosten übernimmt sie bereits die Verteidigung gegen eine Inanspruchnahme und unterstützt Sie finanzstark bei der Abwehr.

Die Bedeutung von Abwehrkosten

Ohne die Kostenübernahme von Abwehrkosten durch den D&O Versicherer, müssten Sie die Verteidigung gegen eine persönliche Schadenersatzforderung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu einem sehr erheblichen Teil selbst tragen. Wir sprechen hier nicht selten von Stundenlöhnen die oberhalb von 400,-€ pro Stunde und Anwalt liegen.  Schnell kann das  die eigenen finanziellen Möglichkeiten in Frage stellen. Dies hätte nicht nur erhebliche Auswirkungen auf den Ausgang der Auseinandersetzung, sondern oft auch auf die berufliche Zukunft. Abwehrkosten stellen eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die ohne eine angemessene Versicherung nur von den wenigsten Unternehmensleitern zu bewältigen war und ist.

Die häufigsten Fragen zu Abwehrkosten in der D&O Versicherung

Die Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer, die oft mehrere Rechtsgebiete betreffen, verursacht in wenigen Wochen mit Leichtigkeit 100.000€ Kosten und mehr!

Welche Arten von Abwehrkosten gibt es?

Abwehrkosten für die Verteidigung werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Hierzu gehören:

Anwaltskosten:

Wenn Manager in Anspruch genommen werden, müssen diese Fach-Anwälte mit Ihrer Verteidigung außergerichtlich wie auch gerichtlich  beauftragen. 

Strafzahlungen

Gerade bei steuerrechtlichen Inanspruchnahmen kommt es vor, dass Unternehmensleiter aufgrund ihrer Haftung  Strafzahlungen leisten müssen. Je nach Wording werrden diese übernommen.

Mediationskosten

Hierzu gehören unter anderem die Kosten für den Mediator, die Kosten für die Vorbereitung des Mediationsprozesses und die Kosten für die Dokumentation des Ergebnisses.

Reputationskosten

Reputationskosten sind meist aufwendige PR-Kampagnen zur Schadensbegrenzung von Imageschäden für das Unternehmen und seine Führungskräfte.

Strafrechtliche Kosten

Bei Anklagen wegen Straftat im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme zum Beispiel zur Verfahrensberatung. Bei rechtskräftiger Verurteilung müssen Diese aber zurück gezahlt werden.

Gutachterkosten

Unter bestimten Umständen, wenn ein Sachverständiger hinzugezogen wird, weil die Umstände des Schadens und dessen Ausmaß erst festgestellt werden muss.

Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen

Diese Abwehrkosten werden übernommen, wenn gegen versicherte Personen ein Bereicherungs- oder Herausgabeanspruch geltend gemacht wird.

Kosten für die Abwehr von Personen- und Sachschäden

Einige Versicherer übernehmen auch die Kosten, wenn neben einem Vermögensschaden, auch Ansprüche auf Ersatz eines Personen- oder Sachschadens geltend gemacht werden.

Kosten für Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot

Übernahme der Abwehrkosten, bei Anordnung eins Arrestverfahrens, gegen ein Berufsausübungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot oder Einfrierung, Entzug oder Beschlagnahme des Vermögens.

Was ist ein Abwehrkostenzusatzlimit?

Nicht nur durch eigene Kosten, sondern auch durch weitere Versicherte oder deren vorsorgliche Reservierung kann eine Versicherungssumme und das Deckungslimit schnell aufgebraucht sein. Dann tritt dann der Umstand ein, dass man die enormen Abwehrkosten auch nicht persönlich stemmen kann und ohne jeglichen Schutz vor erheblichen Inanspruchnahmen und Forderungen stehen würde.

Für diese Fälle existiert in vielen D&O-Policen ein Abwehrkostenzusatzlimit. Je nach Versicherer und Vertragsform wird nochmal ein zusätzliches und beitragsfreies Limit für reinen Abwehrkosten bereitgestellt. Lesen Sie hierzu unseren gesonderten Beitrag zum Abwehrkostenzusatzlimit und nutzen Sie unseren D&O-Leistungsvergleich um die passenden D&O-Policen für sich zu filtern.  

Welche Grenzen gibt es für die Übernahme der Abwehrkosten durch die D&O Versicherung?

Die D&O-Versicherung deckt in aller Regel die Kosten für den Schutz bei Verdacht auf Vorsatz. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Wenn die Kosten die Deckungssumme übersteigen, muss der Manager die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn sich die Vorwürfe gegen mehr als eine Führungskraft richten und die Verteidigungskosten die Deckungssumme übersteigen. In diesem Fall kann sich der D&O-Versicherer dafür entscheiden, nur einen Teil der Kosten zu übernehmen, wobei die anderen Führungskräfte ihre Anwälte und Kosten selbst tragen müssen.

Ist die wissentliche Pflichtverletzung streitig, besteht Versicherungsschutz für die Abwehrkosten, solange die wissentliche Pflichtverletzung nicht rechtskräftig festgestellt ist. Erfolgt eine solche Feststellung, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und dem Versicherer sind die bis dahin von ihm aufgewandten Kosten zurückzuerstatten.

Es ist wichtig zu betonen, dass die aufgelisteten Kosten nicht abschließend sind und je nach Einzelfall weitere Kosten im Zusammenhang mit der D&O-Versicherung entstehen können. Daher ist es für die Versicherungsnehmer wichtig, sich im Voraus darüber zu informieren, auf welche Leistungen sie Anspruch haben.

Fazit:

Allein die Abwehrkosten können für Manager schnell zu einem finanziellen Alptraum werden, insbesondere wenn der Vorwurf eines Vorsatzes vorliegt. Die D&O-Versicherung bietet Schutz und finanzielle Sicherheit vor diesen Kosten, da sie in den meisten Fällen die Verteidigungskosten einer Klage übernimmt.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

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