Abwehrkosten in der D&O Versicherung
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Insurance) ist eine besondere Art der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die speziell die Organe und leitenden Angestellten eines Unternehmens schützt. Diese Versicherung dient dem Schutz dieser Personen vor Ansprüchen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit im Unternehmen entstehen können. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz und deckt auch schon die Abwehrkosten. Eben solche Kosten, die für die Verteidigung gegen eine Inanspruchnahme aufgewendet werden müssen.
Bedeutung von Abwehrkosten
Abwehrkosten sind die Kosten, die bei der Verteidigung gegen eine persönliche Schadenersatzforderung anfallen. Diese Kosten können sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich anfallen. Für Geschäftsführer und leitende Angestellte können diese Ansprüche erhebliche Auswirkungen auf ihre Karriere und ihr Vermögen haben. Insbesondere die Kosten eines Rechtsstreits können schnell in die Höhe schnellen. Daher können die Abwehrkosten eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, die ohne eine angemessene Versicherung nur schwer zu bewältigen ist.
Arten von Abwehrkosten
Abwehrkosten für die Verteidigung werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Hierzu gehören:
Anwaltskosten
Wenn Manager für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden müssen diese in der Regel einen Anwalt beauftragen, der sie verteidigt. Die Anwaltskosten können sehr teuer sein, vor allem wenn sich das Verfahren in die Länge zieht. Die D&O-Versicherung deckt die Anwaltskosten grundsätzlich nur, sofern der Vorwurf nicht auf eine vorsätzliche Handlung zurückzuführen ist.
Strafzahlungen
Gelegentlich kommt es vor, dass Versicherungsnehmer aufgrund von Fehlverhalten Strafzahlungen leisten müssen, die sehr hoch ausfallen und ihr Vermögen gefährden können. Je nach Bedingungswerk übernimmt die D&O-Versicherung auch in solchen Fällen die Kosten für die Strafzahlungen, sofern das Fehlverhalten nicht vorsätzlich war.
Mediationskosten
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen außergerichtlichen Mediationsprozess einzuleiten, um den Konflikt zu lösen. Die Kosten für eine solche Mediation können ebenfalls sehr hoch sein. Hierzu gehören unter anderem die Kosten für den Mediator, die Kosten für die Vorbereitung des Mediationsprozesses und die Kosten für die Dokumentation des Ergebnisses. Auch diese Kosten können ggfs. von der D&O-Versicherung übernommen werden.
Reputationskosten
Ein weiterer wichtiger Faktor sind die so genannten Reputationskosten. Sie entstehen, wenn der Ruf des Versicherungsnehmers aufgrund von Anschuldigungen oder Betrug geschädigt wird. In vielen Fällen kann dies zu einem erheblichen Imageschaden für das Unternehmen und seine Führung in der Zukunft führen. In solchen Fällen kann die D&O-Versicherung die Kosten für eine PR-Kampagne zur Schadensbegrenzung übernehmen.
Strafrechtliche Abwehrkosten
Wenn ein Manager wegen einer Straftat angeklagt wird, können ihm in einem Strafverfahren auch immense Verteidigungskosten entstehen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Verteidigung und die Verfahrensberatung. Auch dies kann von der D&O-Versicherung abgedeckt werden.
Gutachterkosten
Auch Gutachterkosten können zu den Verteidigungskosten gehören, wenn ein Sachverständiger hinzugezogen wird, um die Umstände des Schadens und dessen Ausmaß festzustellen. In der D&O-Versicherung können diese Gutachterkosten vom Versicherungsschutz gedeckt werden, wenn dies ausdrücklich in der Police vorgesehen ist. Allerdings müssen auch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit die Gutachterkosten von der Police gedeckt werden. Die Leistungen des Sachverständigen müssen notwendig und für den Versicherungsfall relevant sein. Auch hier gilt, dass die Kosten nur dann gedeckt sind, wenn sie nicht vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Es ist daher ratsam, beim Abschluss einer D&O-Versicherung genau auf die Deckung von Sachverständigenleistungen zu achten und ggf. einen entsprechenden Zusatz in den Versicherungsschutz aufzunehmen.
Grenzen der Abwehrkostenübernahme durch die D&O Versicherung
Die D&O-Versicherung deckt in aller Regel die Kosten für den Schutz bei Verdacht auf Vorsatz. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Wenn die Kosten die Deckungssumme übersteigen, muss der Manager die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn sich die Vorwürfe gegen mehr als eine Führungskraft richten und die Verteidigungskosten die Deckungssumme übersteigen. In diesem Fall kann sich der D&O-Versicherer dafür entscheiden, nur einen Teil der Kosten zu übernehmen, wobei die anderen Führungskräfte ihre Anwälte und Kosten selbst tragen müssen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die aufgelisteten Kosten nicht abschließend sind und je nach Einzelfall weitere Kosten im Zusammenhang mit der D&O-Versicherung entstehen können. Daher ist es für die Versicherungsnehmer wichtig, sich im Voraus darüber zu informieren, auf welche Leistungen sie Anspruch haben.
Fazit
Allein die Abwehrkosten können für Manager schnell zu einem finanziellen Alptraum werden, insbesondere wenn der Vorwurf eines Vorsatzes vorliegt. Die D&O-Versicherung bietet Schutz und finanzielle Sicherheit vor diesen Kosten, da sie in den meisten Fällen die Verteidigungskosten einer Klage übernimmt.