Abwehrkostenzusatzlimit

Allokationsklausel

Abwehrkostenzusatzlimit in der D&O Versicherung

Das Abwehrkostenzusatzlimit, oder auch D&O Zusatzlimit genannt, ist eine besondere und wie der Name schon sagt, zusätzliche Regelung in einigen D&O-Policen. Wenn die Versicherungssumme nicht mehr ausreicht, um die angefallenen Abwehrkosten zu befriedigen, stellt der Versicherer ein zusätzliches Limit nur für die auf die Verteidigung anfallenden Kosten gegen Inanspruchnahme der versicherten Personen zur Verfügung. Diese Kosten können sein, Anwaltskosten, Gutachtergebühren, Mediationskosten, Zeugen- & Gerichtskosten sowie Reisekosten. Das Abwehrkostenzusatzlimit dient somit als zusätzlicher Schutz bei Verbrauch der Versicherungssumme in der D&O Versicherung.

Die häufigsten Fragen zum Abwehrkostenzusatzlimit

Die Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer, die oft mehrere Rechtsgebiete betreffen, verursacht in wenigen Wochen mit Leichtigkeit 100.000€ Kosten und mehr!

Was ist die maximale Höhe des Abwehrkostenzusatzlimits?

Die Höhe kann zwischen 10, 25 und 100 Prozent der D&O Versicherungssumme liegen. In verschiedenen Tarifen und in den letzten Jahren aktualisierten Bedingungswerken auch in unbegrenzter Höhe.

Wann steht Ihnen das Zusatzlimit zu?

Es wird entweder grundsätzlich bereitgestellt oder ist an die Bedingung gebunden, dass die D&O Versicherungssumme erschöpft sein muss. Hier wird prozentual von der Hauptversicherungssumme eine Mehrleistung, über die D&O Versicherungssumme hinaus, für die reinen Abwehrkosten geboten.

Beispiele für eine derartige Klausel in D&O-Wordings:

… Übersteigt der geltend gemachte Anspruch eine der Leistungsobergrenzen, trägt der Versicherer die Abwehrkosten, ohne geltend zu machen, dass er nur zu einer anteiligen Übernahme verpflichtet ist… oder …Ist die Versicherungssumme dieses Vertrages und aller sich an diesen Vertrag anschließenden Exzedentenverträge einer Versicherungsperiode verbraucht, steht den versicherten Personen für die vom Verbrauch betroffene Versicherungsperiode insgesamt ein zusätzlicher Betrag in Höhe von EUR 1.000.000,– zweckgebunden für Kosten zur Abwehr drohender oder erhobener Haftpflichtansprüche gemäß § 2 Ziffer 1. zur Verfügung (Abwehrkostenzusatzlimit).

Ist die Anrechnung der Abwehrkosten auf die Versicherungssumme statthaft?

Ob die in den Versicherungsbedingungen vorgesehene Anrechnung der Abwehrkosten überhaupt wirksam ist, wird bereits seit vielen Jahren diskutiert und gestritten. Grundsätzlich weichen auch heute noch die in den meisten D&O-Policen und Bedingungen die vorgesehene Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme von der gesetzlichen Regelung des VVG ab.

In § 101 Absatz 2 VVG, legt der Gesetzgeber bereits fest, dass Abwehrkosten nicht anzurechnen sind: „Ist eine Versicherungssumme bestimmt, hat der Versicherer die Kosten eines auf seine Veranlassung geführten Rechtsstreites und die Kosten der Verteidigung […] auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen mit den Aufwendungen des Versicherers zur Freistellung des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme übersteigen.“ 

Der Versicherer müsste also die Abwehrkosten zusätzlich zur Freistellung vom Schadenersatzanspruch erstatten. Dennoch finden sich auch heute noch viele Wordings und D&O Policen am Markt die anderslautende Vertragsbestimmungen enthalten. Auch die Rechtsprechung zur Möglichkeit der Anrechnung der Abwehrkosten auf die Versicherungssumme des D&O Vertrages und den entsprechend vereinbarten Vertragsinhalt von D&O Policen ist von Fall zu Fall verschieden. Lesen Sie hierzu mehr von Dr. Mark Wilhelm, LL.M. Rechtsanwalt Master of Insurance.

Warum sollten Sie ein Abwehrkostenzusatzlimit noch beachten?

Um bei einer Inanspruchnahme als Unternehmensleiter über eine klare Vertragsgrundlage mit dem D&O Versicherer zu verfügen, sollten Sie nicht nur bei einem Neuabschluss auf Formulieren zur Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme oder einem Abwehrkostenzusatzlimit achten. Auch bestehende Policen sollten dahingehend überprüft und bei Bedarf angepasst oder neu abgeschlossen werden.

Wie finden Sie eine D&O Versicherung und die Höhe des Abwehrkostenzusatzlimits?

In unserem D&O Versicherung Vergleich haben Sie die Möglichkeit sich die Leistungen mehrerer Tarife und unterschiedlicher Versicherer nebeneinander zu legen. Dieser D&O-Leistungsvergleich ermöglicht Ihnen auch die Höhe innerhalb der jeweiligen Tarife der Versicherer einfach zu ermitteln.

Fazit:

Das Abwehrkostenzusatzlimit ist und bleibt ein wichtiger und zu beachtender Bestandteil der D&O Versicherung. Hohe Kosten entstehen sehr schnell. Und dies nicht erst bei Forderungen im siebenstelligen Bereich. Ein eindeutiges Wording der D&O Police sollte bei Angeboten und auch bei den vielen mehrere Jahre nicht angetasteten “Schubladenpolicen” überprüfen werden.

Der Zweifrontenkrieg bei einer Inanspruchnahme des Unternehmensleiters, dann auch noch mit dem Versicherer, kann und sollte unbedingt vermieden werden. Reagieren Sie jetzt. Unsere Spezialisten stehen Ihnen für eine Überprüfung eines Angebotes oder Ihrer bestehenden D&O Police zur Verfügung.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

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