Abwehrkostenzusatzlimit in der D&O Versicherung
Je nach D&O Versicherer und D&O Vertragsform wird ein zusätzliches und beitragsfreies Limit zwischen 10%, 25% und 100% der Versicherungssumme oder sogar in unbegrenzter Höhe für reine Abwehrkosten zur D&O Versicherungssumme bereit gestellt.
Dies entweder grundsätzlich, oder an die Bedingung gebunden, wenn die D&O Versicherungssumme erschöpft ist. Hier wird prozentual von der Hauptversicherungssumme eine Mehrleistung über die D&O Versicherungssumme hinaus für die reinen Abwehrkosten geboten.
Hohe Abwehrkosten entstehen sehr schnell, nicht erst bei Forderungen im siebenstelligen Bereich. Diese können sehr schnell und noch bevor überhaupt ein berechtigter Schaden entschädigt wurde, zu einem Verbrauch der Versicherungssumme führen. Ein Abwehrkostenzusatzlimit hilft dem Verbrauch vorzubeugen bzw. diesen aufzuschieben um einen möglichst großen Teil der Versicherungssumme für die Freistellung der Unternehmensleiter von Haftungsansprüchen zu sichern.