Die Anzeigepflicht betrifft Versicherungsnehmer/-in oder auch ihre Organe. Diese müssen vertragsgemäß besonders die Risikoveränderungen für das Unternehmen und die jährliche Meldung der Risikosituation an den Versicherer melden.
Im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht sind bekannte Schäden, Anspruchsstellungen, Pflichtverletzungen oder auch rechtskräftige oder anhängige Verfahren gemeint, die Versicherungsnehmer/-in bei Beantragung einer D&O Versicherung als vorvertragliche Anzeigepflicht mitteilen müssen.