Bedingter Vorsatz (lateinisch: Dolus eventualis) bedeutet, dass ein D&O Schadenersatzanspruch entstanden ist, bei dem ein möglicher rechtswidriger Erfolg billigend in Kauf genommen wurde.
In den meisten D&O Versicherungen: persönliche D&O, Unternehmens D&O und auch der D&O Versicherung für Vereine ist bedingter Vorsatz im Sinne von Pflichtverletzungen ausschließlich in der Innenhaftung mitversichert, bei denen die versicherte Person unter objektiver Abwägung aller Umstände annehmen durfte, zum Wohle der Gesellschaft gehandelt zu haben.