Unter den Begriffen Außenhaftung und Außenansprüche werden in der D&O Versicherung Haftungsansprüche Dritter verstanden. Mit Dritten sind außerhalb des Unternehmens stehende Personen, Unternehmen oder aber auch Institutionen gemeint. Diese können beispielsweise sein: – Lieferanten – Kunden – Wettbewerber – Finanzamt – Insolvenzverwalter und weitere.