D&O Außenhaftung und Außenansprüche
Unter den Begriffen Außenhaftung und AußenansprücheAußenhaftung und Außenansprüche in der D&O Versicherung werden als Haftungsansprüche Dritter verstanden. werden in der D&O Versicherung HaftungsansprücheAußenhaftung und Außenansprüche in der D&O Versicherung werden als Haftungsansprüche Dritter verstanden. Dritter verstanden. Mit Dritten sind außerhalb des Unternehmens stehende Personen, Unternehmen oder aber auch Institutionen gemeint. Diese können beispielsweise sein: – Lieferanten – Kunden – Wettbewerber – Finanzamt – Insolvenzverwalter und weitere.