D&O Jahresmeldung – Meldebogen zur D&O Versicherung
Nahezu jede D&O Police verlangt bedingungsgemäß die jährliche Meldung der wichtigen Risikodaten und anzeigepflichtigen GefahrerhöhungenGefahrerhöhungen Als Gefahrerhöhungen werden Risikoänderungen des Unternehmens bezeichnet, die nach dem Vertragsabschluss entstehen. Zu anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen gehören beispielsweise Veränderungen in der Anteilseignerstruktur des Unternehmens, Gründungen oder Erwerb von Tochtergesellschaften, Emission oder Privatplatzierung von Wertpapieren oder auch der Börsengang des Unterneh…. Diese Meldung wird durch die Versicherungsnehmerin an den Versicherer vorgebracht und macht davon das Fortbestehen des uneingeschränkten Versicherungsschutzes abhängig.
Achtung: Nicht jeder Versicherer verschickt einen Meldebogen zur D&O Versicherung! Dennoch ist es die Pflicht der Versicherungsnehmerin, der Jahresmeldung der D&O Versicherung nachzukommen. Ergaben sich Änderungen zu den Grundlagen zum Versicherungsvertrag, wie beispielsweise der Umsatz der Versicherungsnehmerin, ergeht ähnlich wie in der Betriebshaftpflichtversicherung, ein Nachtrag zum Versicherungsvertrag. In diesem kann der Versicherungsbeitrag, die Versicherungsinhalte des abgelaufenen Versicherungsjahres und auch des folgenden Jahres anpasst werden.
Ergibt die Prüfung der Jahresmeldung der D&O Versicherung durch den Versicherer eine erhebliche Risikoveränderung beziehungsweise eine Risikoerhöhung, wird der D&O Vertrag entsprechend angepasst. Ist dies nicht möglich, besteht auch ein Kündigungsrecht. Die Jahresmeldung der D&O Versicherung ist in der Regel 3 Monate vor der Hauptfälligkeit der D&O Versicherung fällig und betrifft das letzte abgelaufene Geschäftsjahr.
Sofern Sie einen Meldebogen zu Ihrer D&O Versicherung benötigen, sind wir Ihnen nach Angabe der betreffenden Versicherungsgesellschaft gern behilflich.