Gefahrerhöhungen

Gefahrerhöhungen

Als Gefahrerhöhungen werden Risikoänderungen des Unternehmens bezeichnet, die nach dem Vertragsabschluss entstehen. Zu anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen gehören beispielsweise Veränderungen in der Anteilseignerstruktur des Unternehmens, Gründungen oder Erwerb von Tochtergesellschaften, Emission oder Privatplatzierung von Wertpapieren oder auch der Börsengang des Unternehmens.

Für eine persönliche D&O Versicherung sind Veränderungen im Mandat, wie zum Beispiel der Unternehmenswechsel oder Funktionswechsel unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung an den D&O-Versicherer, so muss er unter Umständen im Schadensfall nicht leisten.

Neben anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen gibt es auch noch die vertragliche Anzeigepflicht. Diese beinhaltet beispielsweise auch die jährliche Meldung der Unternehmenskennzahlen an den D&O Versicherer. Unterbleibt diese, ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Mehr dazu finden Sie in dem Beitrag: D&O Jahresmeldung- Meldebogen zur D&O Versicherung.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

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