Gefahrerhöhungen
Als Gefahrerhöhungen werden Risikoänderungen des Unternehmens bezeichnet, die nach dem Vertragsabschluss entstehen. Zu anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen gehören beispielsweise Veränderungen in der Anteilseignerstruktur des Unternehmens, Gründungen oder Erwerb von Tochtergesellschaften, Emission oder Privatplatzierung von Wertpapieren oder auch der Börsengang des Unternehmens.
Für eine persönliche D&O Versicherung sind Veränderungen im MandatIm Wirtschaftlichen Sinne versteht man unter einem Mandat den Auftrag oder Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen und Erledigung bestimmter Aufgaben in einem Unternehmen. Das Wort “Mandat” stammt vom lateinischen Wort “mandare” ab und bedeutet soviel wie beauftragen, befehlen. Nicht nur in der Wirtschaft wird der Begriff Mandat verwendet, sondern auch in einer Reihe weiterer Gebiete. Beis…, wie zum Beispiel der Unternehmenswechsel oder Funktionswechsel unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung an den D&O-Versicherer, so muss er unter Umständen im Schadensfall nicht leisten.
Neben anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen gibt es auch noch die vertragliche AnzeigepflichtAnzeigepflicht in der D&O Versicherung bedeutet die Meldung aller Risikoveränderungen im Unternehmen und die jährliche Meldung der Risikosituation an den Versicherer.. Diese beinhaltet beispielsweise auch die jährliche Meldung der Unternehmenskennzahlen an den D&O Versicherer. Unterbleibt diese, ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Mehr dazu finden Sie in dem Beitrag: D&O Jahresmeldung- Meldebogen zur D&O Versicherung.