Financial Interest Cover - FinC
Soweit die Versicherungsnehmerin Beteiligungen an Tochterunternehmen mit Sitz in solchen Staaten unterhält, die den Betrieb des Versicherungsgeschäfts durch einen dort nicht zugelassenen Versicherer verbieten (Non-Admitted-Länder), gilt durch Financial Interest Cover (FinC-Klausel) der übliche Versicherungssauschluss (durch Versicherungsumfang im gesetzlichen Rahmen) nicht, sondern erweiterte Einschlüsse zur Versicherung des Finanzinteresses der Versicherungsnehmerin.
Gegenstand des Versicherungsschutzes ist das Interesse der Versicherungsnehmerin, den wirtschaftlichen Wert ihrer Beteiligungen an Tochterunternehmen im Falle von Vermögensschäden aufrecht zu erhalten und vor daraus folgenden eigenen finanziellen Verlusten geschützt zu sein. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf reine Vermögensschäden der Versicherungsnehmerin. Versichert sind Beteiligungen an Tochterunternehmen die ihren Sitz in Staaten mit Erlaubnisvorbehalt haben. Dies gilt auch für neu hinzukommende Tochterunternehmen.