Unter Gehaltsfortzahlung einer D&O Versicherung versteht man die Übernahme des persönlichen Einkommens durch den D&O Versicherer. Die Gehaltsfortzahlung wird für einen bestimmten Zeitraum geleistet und umfasst die dienstvertraglich vereinbarten Gehaltsansprüche des versicherten Organs.
Grundvoraussetzung für die Gehaltsfortzahlung durch den D&O Versicherer ist, dass diese aufgrund behaupteter Ansprüche durch das Unternehmen aufgerechnet worden sind. Obwohl einige, meist ausländische Versicherer diesen Baustein als Sublimit anbieten, ist die Gehaltsfortzahlung in der D&O Versicherung umstritten und steuerlich bedenklich.