Interimsmanager

Interimsmanager

Interimsmanager sind sogenannte Manager auf Zeit. Diese Interimsmanager übernehmen zeitlich befristete Managementaufgaben als Geschäftsführer, Krisen -oder Projektmanager. Sie überbrücken Vakanzen und sie füllen plötzlich auftretende Lücken der Führungspositionen im Unternehmen. Dem Interimsmanager wird Prokura erteilt und damit ist er unterzeichnungsberechtigt und verantwortlich für seine übertragene Führungsaufgabe.

Die Vorteile dieser Interimsmanager sind die zeitliche Flexibilität, da diese genau für den Zeitraum eingesetzt werden, bis Ihre Aufgabe/Projekt erfolgreich abgeschlossen ist oder diese Vakanz dauerhaft im Unternehmen besetzt wurde. Interimsmanager verfügen über Führungs- sowie Fach- und Branchenkenntnisse, die sie meist in anderen Unternehmen erfolgreich gemeistert haben. Die Aufwendungen für Interimsmanager sind meist fest kalkulierbar und in der Regel auf Honorarbasis.

Interimsmanager haften auch gesellschaftsrechtlich für die Schadenersatzansprüche, welche aus den Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit im Unternehmen als Organ entstehen, laut § 93 Abs. 2 AktG und § 43 Abs.2 GmbHG. In den D&O-Versicherungen gelten die Interimsmanager mit zu dem Kreis der versicherten Personen einer Unternehmens-D&O Versicherung.

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