Non-Profil Gesellschaften
Als Non-Profit Gesellschaften werden Gesellschaften bezeichnet, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Unternehmen keinen Gewinn erzielen darf, sondern vielmehr, dass die an dem Unternehmen Beteiligten nicht vom Unternehmen finanziell profitieren dürfen. Die Non-Profit-Gesellschaften sind nach ihrer Abgabenordnung zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet, d.h zeitnah ihre erwirtschafteten Gewinne für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Non-Profit-Gesellschaften werden meist als folgende Rechtsform geführt: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter HaftungEs haftet das Organmitglied (Manager, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist u.a.), auf dem die begangene Pflichtverletzung zurückzuführen ist, persönlich und uneingeschränkt. Persönliche Haftung bedeutet auch, Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Persönliche Haftung bei GmbH: Diese Gesellschaftsform ist für Unternehmer attraktiv, da die persönliche Haftung von Geschäftsführern von … (gGmbH); gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG)& Genossenschaft (eG); Verein & Stiftung. Die häufigsten Rechtsformen für Non-Profit-Gesellschaften sind Vereine, Stiftungen oder gGmbH´s. Bei den Vereinen steht die Förderung der eigenen Mitglieder (z.B. im Sport, Kunst) im Vordergrund = Gutes tun durch eigene Tätigkeit. Und bei Stiftungen und gGmbH´s liegt die Betonung auf der mittelbaren finanziellen Förderung = Gutes tun durch finanzielle Unterstützung.