Personengesellschaft
Von einer Personengesellschaft spricht man, wenn sich mehrere natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, verfügt jedoch über eingeschränkte Rechtsfähigkeit und kann Träger von Rechten und Pflichten sein. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft (mit Ausnahme Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft) schon prinzipiell unbeschränkt mit ihrem Gesellschafts- und Privatvermögen. Die üblichen Personengesellschaften sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG, Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaft (freie Berufe). Personengesellschaften sind gesellschaftsrechtlich gesehen keine juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften. Sie können aber Träger von Grundrechten sein.