Reputationsschäden
Leidet durch einen D&O Versicherungsfall die Reputation einer versicherten Person, spricht man von einem Reputationsschaden. Reputation ist dabei die Bezeichnung für die Grundbedeutung des Rufes (veraltet: dem Leumund). Da die Reputation zum immateriellen Vermögen der versicherten Person zählt, werden notwendige Kosten zur Beseitigung oder Eindämmung der Reputationsschäden, wie z.B. ein Public-Relations-Berater, meist von der D&O Versicherung übernommen. Bei der Übernahme von Reputationsschäden ist aber gelegentlich ein SublimitDie von der eigentlichen Versicherungssumme abweichende Obergrenze einer Maximalentschädigung bezeichnet man als Sublimit. Da in Manager-Versicherungen sehr oft individuell abweichende und selten einheitliche Versicherungssummen vereinbart werden, ist das Sublimit hier oft prozentual von der Gesamtversicherungssumme deklariert. Sehr oft wird fälschlich angenommen, ein Sublimit wäre eine z… oder eine Höchstgrenze der jeweiligen D&O Police zu beachten. Für Reputationsschäden von Unternehmen oder Organisationen ist seit kurzem auch ein Versicherungsprodukt am deutschen Markt verfügbar.