Reputationsschäden

Reputationsschäden

Leidet durch einen D&O Versicherungsfall die Reputation einer versicherten Person, spricht man von einem Reputationsschaden. Reputation ist dabei die Bezeichnung für die Grundbedeutung des Rufes (veraltet: dem Leumund). Da die Reputation zum immateriellen Vermögen der versicherten Person zählt, werden notwendige Kosten zur Beseitigung oder Eindämmung der Reputationsschäden, wie z.B. ein Public-Relations-Berater, meist von der D&O Versicherung übernommen. Bei der Übernahme von Reputationsschäden ist aber gelegentlich ein Sublimit oder eine Höchstgrenze der jeweiligen D&O Police zu beachten. Für Reputationsschäden von Unternehmen oder Organisationen ist seit kurzem auch ein Versicherungsprodukt am deutschen Markt verfügbar.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner