In angelsächsischen oder anglo-amerikanischen Deckungskonzepten ist eine Trennungsklausel keine Seltenheit. Diese Trennungsklausel, auch Kündigungsklausel genannt, hält den Versicherungsschutz bei Innenhaftungsansprüchen für die Versicherungsnehmerin so lange zurück, bis diese sich vom in die Haftung genommenen Organmitglied getrennt hat. Eine Trennungsklausel ist heute und besonders bei deutschen Deckungskonzepten unüblich.