Trennungsklausel
In angelsächsischen oder anglo-amerikanischen Deckungskonzepten ist eine Trennungsklausel keine Seltenheit. Diese Trennungsklausel, auch Kündigungsklausel genannt, hält den Versicherungsschutz bei Innenhaftungsansprüchen für die Versicherungsnehmerin so lange zurück, bis diese sich vom in die HaftungEs haftet das Organmitglied (Manager, Geschäftsführer, Vorstand, Prokurist u.a.), auf dem die begangene Pflichtverletzung zurückzuführen ist, persönlich und uneingeschränkt. Persönliche Haftung bedeutet auch, Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Persönliche Haftung bei GmbH: Diese Gesellschaftsform ist für Unternehmer attraktiv, da die persönliche Haftung von Geschäftsführern von … genommenen Organmitglied getrennt hat. Eine Trennungsklausel ist heute und besonders bei deutschen Deckungskonzepten unüblich.