Vorsorgliche Umstandsmeldung
Bei der vorsorglichen Umstandsmeldung besteht die Möglichkeit, eine PflichtverletzungAls Pflichtverletzung im Sinne der D&O-Versicherung wird ein Fehlverhalten der beruflichen Tätigkeit der Organe verstanden. Dies kann auch eine Unterlassung z.B. von Aufsichts- oder Organisationspflichten sein. Pflichtverletzungen können sein: Fehlerhafte Personalauswahl und -kontrolle, Beteiligungserwerb und -veräußerung ohne hinreichende Due Diligence, Erwerb/Fortführung unrentabler Einheit… vorsorglich dem Versicherer zu melden, um die gegenwärtige Versicherungssumme und die vereinbarten Versicherungsbedingungen für einen eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruch zu reservieren und zu sichern. Eine Umstandsmeldung ist noch keine Schadensmeldung.
Diese vorsorgliche Umstandsmeldung wird auch im englischsprachigen Rechtsgebiet als Notice of Circumstance bezeichnet. Eine Umstandsmeldung ist im Hauptsächlichen eine Sicherungsfunktion der Unternehmens D&O Versicherung.
Die persönliche D&O, oder auch private D&O genannt, benötigt auf Grund des Verstoß- Prinzips diese Möglichkeit der Sicherung von aktuellen Vertragsbedingungen für einen eventuellen Schadenersatzanspruch nicht.