Vorsorgliche Umstandsmeldung

Vorsorgliche Umstandsmeldung

Bei der vorsorglichen Umstandsmeldung besteht die Möglichkeit, eine Pflichtverletzung vorsorglich dem Versicherer zu melden, um die gegenwärtige Versicherungssumme und die vereinbarten Versicherungsbedingungen für einen eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruch zu reservieren und zu sichern. Eine Umstandsmeldung ist noch keine Schadensmeldung.

Diese vorsorgliche Umstandsmeldung wird auch im englischsprachigen Rechtsgebiet als Notice of Circumstance bezeichnet. Eine Umstandsmeldung ist im Hauptsächlichen eine Sicherungsfunktion der Unternehmens D&O Versicherung.

Die persönliche D&O, oder auch private D&O genannt, benötigt auf Grund des Verstoß- Prinzips diese Möglichkeit der Sicherung von aktuellen Vertragsbedingungen für einen eventuellen Schadenersatzanspruch nicht.

Disclaimer: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, jedoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Maßgebend ist ausschließlich das individuelle Angebot, die Police und das jeweilige Wording (Versicherungsbedingungen) des Versicherungsvertrages.

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